Wienergasse - Monsterbauten statt Altort-Charme

Zusammenfassung: Wienergasse wird Manhattan: Monsterbauten statt Altort-Charme 🏢

 

Die Zerstörung des dörflichen Charakters geht weiter! Die wunderschöne „Lohnstein Villa“ (Wienergasse 42) wurde rücksichtslos abgerissen, samt ihrem prachtvollen, alten Baumbestand. Solche Abrisspartys dürfen sich nicht wiederholen!

 

Das Problem der "sinnvollen Innenverdichtung": Die herrschende Großpartei nennt es gerne "sinnvolle Innenverdichtung".

 

Wir nennen es: Einzelfallbezogene Umwidmungen ohne nachvollziehbaren städtebaulichen Grund. Statt die strengen Bebauungsvorschriften für unser "erhaltungswürdiges Altortgebiet" (wie harmonische Gestaltung, Beibehaltung von Innenhöfen) zu schützen, wurden sie bei Projekten wie der ehemaligen Pizzeria Celentano (Wienergasse 70) einfach ignoriert. Das Ergebnis?

 

Ein vieleckiger Betonklotz, wo früher ein Innenhof war.

  • Immer wieder wurde versucht, durch maßgeschneiderte Änderungen des Flächenwidmungsplans (wie die Aufhebung von Bebauungsgrenzen oder Baufluchtlinien) einzelnen Eigentümern goldene Brücken zu bauen. So könnten in der Wienergasse bald 60 Wohnungen auf drei Ebenen entstehen. Die Kassen der Eigentümer klingeln, während der Dorfcharakter für immer zerstört wird.

Der Skandal um den "Spielplatz am Dach" (Wienergasse 102a): Besonders absurd wurde es bei einem Bauprojekt mit 18 Wohnungen in 4 Geschoßen: Hier wurde allen Ernstes ein Spielplatz auf dem Dach in 13 Metern Höhe geplant! Die Anrainer wurden anfangs sogar ihrer Parteistellung beraubt – mit völlig falschen rechtlichen Begründungen. Erst als die PBL einschritt und die BH Mödling eine Überprüfung anordnete, wurden gravierende Mängel (wie zu schmale oder gar nicht befahrbare Parkplätze) aufgedeckt.

 

Unser Standpunkt: Wer sich nicht um sein Recht kümmert, muss mit Unrecht leben! Wir wehren uns gegen "Prachtbauten", die die Wienergasse zu einem "Little Manhattan" verkommen lassen.


Hintergründe - Wienergasse verkommt zu little Manhattan

🏙️ HINTERGRÜNDE: Wienergasse verkommt zu "Little Manhattan"

Update Nov / Dez 2017: Die diskussionswürdige Änderung des Bebauungsplanes wurde erfreulicherweise von der Tagesordnung genommen. Es ist schließlich nicht Aufgabe des Bürgermeisters, durch Umwidmungen Einzelinteressen zu befriedigen!

Bis zum 17.11.2017 hatte man die Möglichkeit, zu den geplanten, einzelfallbezogenen Änderungen Stellung zu nehmen. Diese Änderungen (Abschaffung von Bebauungsgrenzen) waren völlig unverständlich, erklärte BGM Martin Schuster doch noch in der NÖN vom 17.10.2017, worauf er stolz sei: "Die Erstellung des Ortsbildes und die Festlegung der Bebauungsgrenzen."

Politik für Einzelinteressen statt Stadtentwicklung: Schaut man sich die vorgeschlagenen Änderungen an, sollen offenbar gezielt Einzelinteressen befriedigt werden:

  • Für ein einziges Grundstück sollte die Beschränkung auf nur zwei Wohnungen aufgehoben werden.
  • Für einen Eigentümer sollte die Baufluchtlinie von Ost-West auf Nord-Süd geändert werden.
  • Für die Hofer-Filiale Brunnergasse sollte die Bebauungsdichte von 25% auf 35% erhöht werden (vor Jahren wurde dort von 60% auf 25% verringert).
  • In der Wienergasse sollte für drei Grundstücke (Umfeld Celentano) ein erster Stock und ein Dachausbau ermöglicht werden. Nach Umwidmung könnten dort 60 Wohnungen auf drei Ebenen errichtet werden! Das lässt die Kassa klingeln, zerstört aber den Dorfcharakter.

Das politische Hüllwort für diesen Wahnsinn nennt sich "sinnvolle Innenverdichtung" (ein Unwort wie Gewinnwarnung).

Das NÖ-ROG normiert in § 34 Abs 1 klar die Voraussetzungen für eine Änderung des Bebauungsplanes (nur bei wesentlichen Änderungen der Planungsgrundlagen, zur Abwehr schwerwiegender Nachteile für die Gemeinschaft, Gesetzwidrigkeiten). Nichts davon traf hier zu! Offenbar sind eben nicht alle vor dem Gesetz gleich (entgegen Art 7 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz).

 

🎠 WIENERGASSE 102a: Die Farce um den Spielplatz am Dach in 13m Höhe

18 Wohnungen in 4 Geschoßen plus Spielplatz am Dach (sic!) in 13m Höhe – und das alles geht durch! Trotz Anrainer-Beschwerden und Mängelrüge der BH-Mödling. Fassungslos fragt man sich: Wie konnte das passieren?

Chronik eines Behördenversagens & Teufelskreises:

  • Jan 2014: Der Bürgermeister erteilt die Baubewilligung. Parteistellung der Anrainer wird verneint, "weil ihre Gebäude mindestens 10m entfernt" seien. Wir lasen in § 6 Abs 1 Z 3 NÖ Bauordnung nach: Parteistellung haben jene, die durch Grundflächen bis zu 14m getrennt sind! Wie konnte es zu dieser 4-Meter-Diskrepanz kommen? Nachfragen blieben unbeantwortet.
  • Die BH Mödling greift ein: Gabriele Wladyka erkämpfte die Parteistellung. Ein Baustopp folgte. Der Leiter des Gebietsbauamtes, DI Kuderer, stellte fest, dass von 35 Stellplätzen nur 29 den Vorschriften entsprechen, „auch ist nicht bestätigt, dass ein völlig unabhängiges Ein- und Ausfahren gewährleistet ist“.
  • Lichteinfall ignoriert: Der Lift-Stiegenhausvorbau hätte nicht bewilligt werden dürfen, da der freie Lichteinfall (45 Grad) auf die Anrainerfenster nicht gewahrt war.
  • Zynismus der Behörden: Widersprüchliche VwGH-Erkenntnisse wurden herangezogen, um das Projekt zu rechtfertigen. Weitere Mängel (Höhe, steile Rampe) wurden nicht überprüft, da es keine Anrainerrechte seien. Da die Bewilligung schon rechtskräftig war, kam man zur fast zynischen Feststellung: „Daher war das öffentliche Interesse an der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, also der Rechtsrichtigkeit, nicht sehr hoch anzusetzen.“

Update Sommer / Herbst 2017 - Goethe, Tacitus & Nordkorea: Das Projekt lag wieder am Tisch. Die Baufirma zog sich zurück, Spundwände wurden herausgezogen und neu eingerammt, eine vor zwei Jahren konsenslos errichtete Betonstützmauer stand im Raum. Die Altlasten der Tankstellenauflassung (2006: Verschmutzungstiefe 7 Meter!) schienen unklar, ebenso die Mineralölrestkontamination aus 2014 und die abgelaufene Wasserrechtsbewilligung.

 

Amtsdeutsch las sich das so: Der Gemeinde seien Detailangaben zur Baufirma nicht bekannt, entstehende Schäden an Nachbargrundstücken fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wer ist die Gemeinde? Das sind wir! Und wir müssen hinnehmen, dass der Gemeinde keine Details bekannt sind?

 

Man kann sich hinter Gesetzen verstecken. Aber Gesetze sind von Menschen gemacht. Oder wie Goethe es treffend formulierte: "Alle Gesetze sind Versuche, sich den Absichten der moralischen Weltordnung im Welt- und Lebenslaufe zu nähern." Wenn Gesetze Versuche sind, lasst uns nicht deren Kaninchen sein! Treffend dazu Tacitus: "Utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur." (Wie man früher an Verbrechen litt, so leidet man jetzt an Gesetzen).

 

Man kann sich sein Urteil nicht aussuchen. Aber eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ (23.07.2015) spricht Bände: "Der Nachbar hat aufgrund seiner beschränkten Mitsprachemöglichkeit also ganz allgemein keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Bauvorhaben sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entspricht." Solche Normauslegungen als Feigenblatt zu verwenden, ist eine feige Ausrede.

 

Man wirft uns vor, wir wollen verhindern. Ja, wir wollen verhindern, dass Bürger im Vertrauen auf die Politik übervorteilt werden. Wir sind gerne dagegen!

 

(Detail am Rande: Selbst SP-Klubobmann Anton Plessl bedauerte bereits seine Zustimmung zu diesem Projekt. Vom Bescheid vom 09.09.2014 wussten wir zudem: "Der Parkplatz 18 ist nicht nutzbar. Die Parkplätze 7 und 14 sind aufgrund des geplanten Palettensystems nicht nutzbar.")

🌊 WIENERGASSE 50: Höllische Zuständ'

 

Update Mai 2015: Die WG 50 Liegenschaftsverwertung GmbH – das sind DI Hannes Toifel nebst Gattin, Ing. Maximilian Höller sowie Dr. Heinrich Schuster, der Vater unseres Bürgermeisters – errichtete auf 770 m² sechs Wohneinheiten (Wohnhaus + Doppelhaus im Garten). Wollte der BGM nicht die Bebauung im Ortszentrum einschränken?

 

Anrainer befürchteten überschwemmte Keller, da die Tiefgarage fast den gesamten Untergrund versiegelt. "Trockenheit ist ein Anrainerrecht", so G. Wladyka. Zudem erfolgte die Tiefgaragen-Entlüftung direkt an der nachbarlichen Grundstücksgrenze. Feuerschutz und Gebäudehöhe wurden ebenfalls moniert. Himmel und Hölle wurden bewegt – Anliegen (wieder) nicht erhört.

🍕 WIENERGASSE 70: Betonblock statt Pizza (Celentano)

 

Update März 2015: Das Projekt wurde bereits am 23.4.2014 eingereicht, war aber nicht bewilligungsfähig. Trotzdem erteilte die Baubehörde zwei Verbesserungsaufträge und eine Fristerstreckung, obwohl sie verpflichtet gewesen wäre, das Projekt nach Nicht-Erfüllung des ersten Auftrags abzuweisen!

 

Noch schlimmer: Dies passierte, obwohl am 26.6.2014 und 10.12.2014 zwei Bausperren beschlossen wurden, um großvolumigen Wohnbau einzuschränken. Da das Projekt letztlich eine Neueinreichung datiert mit 16.12.2014 darstellte, hätte es zwingend die Zielsetzungen dieser beiden Bausperren einhalten müssen. Das Gesamtensemble des historischen Altortes wurde hier nachhaltig zerstört.

(Update Aug 2016: Im Gegensatz zum Einreichplan wird es hier offenbar keinen Spielplatz geben).

📐 WIENERGASSE 112: Streit um die Traufenhöhe

 

Update März bis Juli 2015: Ein Haus mit 9,24 m Traufenhöhe (im Bebauungsplan Bauklasse II sind nur 8 m vorgesehen) sollte einen Dachaufbau und Gartenzubau erhalten. DI Rauscher sah das anders und erklärte, Dachaufbauten seien für die Gebäudehöhe nicht relevant.

 

Der Streit um die Spitzfindigkeiten der Bauordnung: In der alten Bauordnung gab es keine Definition der "Giebelfront". Eine Giebelfront durfte die Gebäudehöhe um bis zu 3 Meter überschreiten. Die neue Bauordnung zwingt Bauträger jedoch, eine sogenannte "Umhüllende" eines fiktiven Satteldaches über die Front zu legen. Überschreitet diese "Umhüllende" die Höhe um mehr als 3 Meter, ist die Gebäudefront nicht mehr im zulässigen Bereich.

 

Wäre das Ansuchen (bereits 2013 eingereicht) abgewiesen worden, hätte der Bauwerber bei einer Neueinreichung die neue Bauordnung einhalten müssen: Er hätte nur noch knapp 60% verbauen dürfen und die Höhe reduzieren müssen.

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

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 ⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.