🏗️ Megaprojekt Hochstraße 90: Demo der Anrainer – und was wirklich dahintersteckt - 18 Wohnungen auf grüner Wiese, Gehweg wurde Aufschließungsstraße, Bebauungsplanänderung ohne Grundlagenforschung
Update Juni 2026
🙏 Danke für Ihr Kommen – und Ihren Mut!
Zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer haben am 23.05.2026 unmissverständlich Stellung bezogen: Nein zu 18 Wohnungen auf der Fahnenparzelle Hochstraße 90! 🛑
Auch die Gemeinderäte Toni Plessl (Bewegung der Generationen) und Martha Günzl (Grüne) kamen, um das Anliegen der Bevölkerung zu unterstützen. Die PBL sagt: Danke für Ihren Einsatz! 👏
📅 Was passiert als Nächstes?
Der Gemeindevorstand entscheidet voraussichtlich im Herbst 2026 über die Baubewilligung.
⚠️ Wichtig zu wissen: Das Verfahren wird direkt in der II. Instanz (Gemeindevorstand) abgehandelt – die I. Instanz (Bürgermeisterin) wird dabei übersprungen. Der entscheidende Nachteil für Anrainerinnen und Anrainer: Eingelegte Rechtsmittel haben dadurch keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Gebaut werden könnte, noch bevor alle rechtlichen Fragen geklärt sind.
⚖️ Die rechtlichen Knackpunkte im Überblick
🚫 Schliefweg: Zu schmal für eine Aufschließung?
Die geplante Ausfahrt führt über den Schliefweg – an seiner schmalsten Stelle lediglich 2,62 Meter breit. Nach den RVS-Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) sowie dem NÖ Raumordnungsgesetz dürfte eine solche Wegbreite für die Aufschließung eines Wohnbauprojekts dieser Dimension nicht ausreichen.
Pikant: Im Bebauungsplan war dieser Weg ursprünglich mit einer punktierten Linie als reiner Gehweg gekennzeichnet – diese Linie ist irgendwann verschwunden. 🕵️ Die zuständigen Stellen suchen derzeit nach den entsprechenden Unterlagen. Wir auch.
📌 Dass das Nachbargebäude Nr. 88 diese Ausfahrt historisch nutzt, begründet kein Recht für ein Neuprojekt dieser Größenordnung.
📜 Servitut bei Hochstraße 92: Gilt es auch für 18 Wohnungen?
Der Anrainer Hochstraße 92 besitzt ein Servitut (Wegerecht), das laut Kaufvertrag ursprünglich für ein Einfamilienhaus vereinbart wurde. Ob dieses Servitut auch die Zufahrt für ein 18-Wohnungen-Projekt abdeckt, ist rechtlich ungeklärt und muss im Verfahren zwingend geprüft werden. 🔍
📐 Zweite Baufluchtlinie: Woher kommt sie – und warum?
Im Bebauungsplan 2009 wurde eine zweite Baufluchtlinie eingezeichnet, die erst die Bebauung des hinteren Grundstücksteils (ca. 500 m²) ermöglicht. Diese Linie wurde offenbar ohne bislang vorgelegte Grundlagenforschung eingetragen.
Die PBL hat das Bauamt bereits um Aushebung der entsprechenden Unterlagen ersucht. 📋 Sollte sich herausstellen, dass die Baufluchtlinie rechtswidrig eingetragen wurde, wäre der einzige Weg eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwecks Verordnungsprüfung – genau das planen die Anrainerinnen und Anrainer.
⚠️ Eine solche Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Theoretisch könnte der Bauträger VIVRE GmbH also bereits zu bauen beginnen – und müsste im schlimmsten Fall wieder abreißen. Ein Risiko, das wohl auch für ihn kalkulierbar sein sollte.
🚚 Baustellenlogistik: Wie soll das überhaupt funktionieren?
Die schmale, lang gestreckte Fahnenparzelle als Baustellenzufahrt für schwere LKW und Baumaschinen? Vollkommen ungeklärt. 🤷 Diese praktische Frage allein müsste jeden seriösen Bauantrag ins Wanken bringen.
🏠 Fahnenparzellen und der Geist des Bebauungsplans 1992
Im Jahr 1992 galt noch die klare planerische Intention: Fahnenparzellen sind für Ein- oder Zweifamilienhäuser vorgesehen. Ein Bau mit 18 Wohnungen sprengt diesen Rahmen bei weitem – und wirft die Frage auf, ob der Bebauungsplan 2009 diesem Grundsatz widerspricht.
💬 Die Position der PBL
Die Perchtoldsdorfer Bürgerliste steht klar an der Seite der Anrainerinnen und Anrainer. Wir fordern:
✅ Vollständige Offenlegung aller relevanten Bebauungsplan-Unterlagen (Schliefweg-Kennzeichnung, Baufluchtlinien-Begründung) ✅ Rechtliche Klärung des Servituts bei Hochstraße 92 vor jeder Entscheidung ✅ Keine Baubewilligung, solange offene Rechtsfragen ungeklärt sind ✅ Transparenz über den geplanten Verfahrensweg (Warum II. Instanz direkt?)
🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Projekt? Schreiben Sie uns!
⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.
