Bahnbrücke Mühlgasse - Kosten entgleisen

🚂💸 Bahnbrücke Mühlgasse: Wie die Sanierungskosten völlig entgleisen!

Die Sanierung der Bahnbrücke in der Mühlgasse ist ein Paradebeispiel für das finanzielle Projektmanagement (oder besser: Missmanagement) in Perchtoldsdorf. Wer meint, dass Kostenschätzungen eine verlässliche Basis für Steuergelder seien, wird hier eines Besseren belehrt. Aus einem kleinen Sanierungsprojekt wurde ein finanzielles Fass ohne Boden! 🛑📉

Hier ist die Chronik einer beispiellosen Kostenexplosion:

 

📅 UPDATE SEPTEMBER 2019: Das 1,4-Millionen-Euro-Fiasko

Jetzt ist das finanzielle Fiasko perfekt! Rechnete man anfangs mit bescheidenen Kosten von ca. 300.000 Euro, so stehen wir derzeit bei sagenhaften 1.449.849,92 Euro! Das ist fast das Fünffache der ursprünglichen Schätzung! 💸🤯

 

Der eigentliche Skandal liegt aber in den Details verborgen. Der letztgültige Abrechnungsstand liegt der Gemeinde nämlich noch immer nicht vor! Im aktuellen Bericht des Prüfungsausschusses ist Schwarz auf Weiß zu lesen:

„Es ist derzeit nicht absehbar, wann und in welcher Höhe diese offene Rechnung durch die ÖBB präsentiert wird.“

Wir haben also sprichwörtlich einen Blankoscheck ausgestellt. Die ÖBB baut, und der Perchtoldsdorfer Steuerzahler darf am Ende (irgendwann) die Zeche zahlen. Kontrolle? Fehlanzeige!

 

📅 UPDATE MÄRZ 2018: Die Millionengrenze fällt

Die notwendige Sanierung der Bahnbrücke kommt im zweiten Anlauf nun endlich – und wird (oh Wunder!) noch teurer.

Nachdem die erste Planung krachend gescheitert war, ging man im zweiten Anlauf plötzlich von Planungskosten in der Höhe von einer Million Euro aus. Doch selbst diese Summe reichte nicht: Die Gemeinde muss nun auf striktes Verlangen der ÖBB weitere 300.000 Euro drauflegen. Der Konzern diktiert, die Gemeindeführung zahlt. 🛤️💰

 

📅 UPDATE SEPTEMBER 2017: Zurück an den Start (mit demselben Planer!)

Die Chronologie des Versagens ist atemberaubend. Zur Erinnerung: Bereits 2015 gab die Gemeinde für eine erste Kostenschätzung stolze 28.000 Euro aus. Das Ergebnis der "Experten": Die Sanierungskosten wurden auf 350.000 Euro geschätzt.

 

Als dann aber die tatsächlichen Angebotspreise auf dem Tisch lagen, waren diese deutlich teurer. Die Ausreden der Planer waren geradezu kabarettreif:

  • „Die zum Einsatz kommenden Teile sind größer als gedacht.“ (Hat sich die Brücke ausgedehnt?)
  • „Das von der ÖBB für die Sanierung notwendige Zeitfenster ist kleiner.“ Ach, was für eine Überraschung! Es fahren eben Züge unter einer Bahnüberquerung! Wer hätte das bei einem Bahn-Projekt ahnen können? 🤦‍♂️🚂 Das Projekt musste jedenfalls eiligst abgesagt werden.

Die politische Konsequenz? Man startet einfach wieder von vorne! Und weil man aus Fehlern in Perchtoldsdorf offenbar ungern lernt, wurde exakt dasselbe Planungsbüro erneut mit der Planung beauftragt – diesmal für 32.000 Euro!

 

In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2017 schwieg man sich über die mögliche Höhe der neuen Kosten noch dezent aus. Bürgermeister Martin Schuster rechnete laut einem Bericht der NÖN vom 22.09.2017 vorsichtig mit 1 Million Euro. (Wir wissen heute: Er lag auch damit um fast eine halbe Million daneben!)

 

📅 UPDATE MAI 2017: Das Projekt platzt

Der traurige Beginn dieser Serie: Das Projekt wurde offiziell verschoben. Die erste Ausschreibung (basierend auf der völlig falschen 350.000-Euro-Schätzung) habe schlussendlich keine "finanziell leistbaren Angebote" ergeben.Unser Fazit: Wenn Planungsbüros für zehntausende Euro Steuergeld Schätzungen abliefern, die nicht einmal im Ansatz die Realität treffen (und simple Fakten wie den Zugverkehr ignorieren), darf man diese nicht noch ein zweites Mal beauftragen! Die Perchtoldsdorfer Bürgerliste fordert echte Konsequenzen bei Planungsfehlern und ein Ende der finanziellen Blindflüge auf Kosten unserer Kinder! 🛑🗳️

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!


 

 ⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.