đď¸ Volksanwaltschaft bestätigt: Missstände in der Perchtoldsdorfer Gemeindeverwaltung!
Update März/April 2026
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đŁ Die wichtigste Nachricht zuerst
Die Volksanwaltschaft der Republik Ăsterreich hat nach eingehender PrĂźfung aller Unterlagen Missstände in der Verwaltung der Marktgemeinde Perchtoldsdorf festgestellt.
đ [â Schreiben der Volksanwaltschaft als PDF herunterladen]
Dies ist kein politisches Urteil der PBL â das ist die offizielle Einschätzung einer unabhängigen staatlichen KontrollbehĂśrde. đ´
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đď¸ Worum geht es?
Im Mittelpunkt steht das bereits bekannte Bauvorhaben Sebastian-Kneipp-Gasse 3: Mitten in einer gewachsenen Einfamilienhaussiedlung sollen 10 Wohnungen in einem viergeschossigen Bau entstehen â auf einem GrundstĂźck, dessen Widmung nach Einschätzung der PBL auf einem Fehler aus dem Jahr 1992 beruht.
đ Alle HintergrĂźnde dazu finden Sie in unserem weiter unten.
Die Anrainerin Mag. Ursula Weismann hat sich mit diesem Fall an die Volksanwaltschaft gewandt. Nach Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen â darunter die nie beschlossenen Planänderungen aus 1992 sowie eine geplante, aber nie durchgefĂźhrte RĂźckwidmung aus dem Jahr 2020 â hat die Volksanwaltschaft nun ihr Urteil gefällt. âď¸
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đ Was die Volksanwaltschaft geprĂźft hat
Die Volksanwaltschaft hat u.a. folgende Unterlagen gesichtet:
đ¸ Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, die fĂźr das GrundstĂźck Nr. 3 nie durch Gemeinderatsbeschluss geändert wurden đ¸ Die geplante RĂźckwidmung 2020, die zwar vorbereitet, aber nie umgesetzt wurde đ¸ Die gesamte Verfahrensgeschichte rund um das Bauprojekt
Das Ergebnis: Missstände in der Gemeindeverwaltung. đ
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âď¸ Der aktuelle Verfahrensstand
đ 11. März 2026: Der Gemeindevorstand hat das Projekt Sebastian-Kneipp-Gasse 3 bewilligt.
đ Mehrere Anrainerinnen und Anrainer haben daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) erhoben und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt.
â Dieser Antrag wurde abgelehnt â der Bauwerber kĂśnnte theoretisch jederzeit mit den Bauarbeiten beginnen.
Aber: Er trägt dabei ein massives wirtschaftliches Risiko đś â sollte der Bescheid in den nächsten Instanzen (VwGH oder VfGH) aufgehoben werden, mĂźsste der Neubau wieder abgerissen werden. Derzeit werden keine Wohnungen zum Verkauf oder zur Miete angeboten. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass vorerst nicht gebaut wird. đď¸â¸ď¸
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đ Zwei Monate Wartezeit auf Ăśffentliche Dokumente
Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: PBL-Obfrau Gabriele Wladyka musste zwei Monate auf die Einsicht in die (fehlerhaften) Flächenwidmungspläne fßr die Sebastian-Kneipp-Gasse 3 warten.
FĂźr eine Gemeindeverwaltung, die nach auĂen hin stets reibungslosen Betrieb kommuniziert, ist das eine bemerkenswert lange Wartezeit fĂźr Unterlagen, die längst hätten vorliegen mĂźssen. đđ˘
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đŹ Die Position der PBL
Die Volksanwaltschaft hat gesprochen. Fßr die PBL ist das eine Bestätigung dessen, was wir seit Monaten fordern:
â LĂźckenlose Aufklärung des Fehlers aus 1992 â Sofortige Korrektur der fehlerhaften Plandarstellung â Transparenz und Akteneinsicht ohne monatelange VerzĂśgerung â Konsequenzen aus dem Verwaltungsmissstand â nicht nur Schweigen
đ´ Fehler in der Verwaltung passieren. Entscheidend ist, wie man damit umgeht: mit Aufklärung und Korrektur â oder mit Aussitzen. Die Volksanwaltschaft hat nun klar gemacht, welchen Weg Perchtoldsdorf bisher gewählt hat.
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đ¨ BehĂśrdenfehler aus 1992: Ein Megaprojekt muss gestoppt werden!
Update Jänner 2026
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đĽ Der Skandal in KĂźrze
Mitten in einem gewachsenen Einfamilienhaus-Viertel sollen in der Sebastian-Kneipp-Gasse 3 plĂśtzlich 10 Wohnungen entstehen. Wie das mĂśglich ist? Ein Fehler aus dem Jahr 1992 â der offenbar jahrzehntelang niemandem aufgefallen ist. Oder auffallen sollte. đľď¸ââď¸
Dass bei der Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, ist in Perchtoldsdorf leider kein neues Phänomen. PBL-Grßnderin Dr. Herta Kunerth dokumentierte solche Abläufe bereits in ihrem Buch aus dem Jahr 1992. Dass das Thema bis heute hochaktuell ist, zeigt dieser Fall eindrßcklich.
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đ Die detektivische Spurensuche
Alles begann mit einer schlichten Frage: Warum weist ausgerechnet das GrundstĂźck Sebastian-Kneipp-Gasse 3 â auf dem aktuell nur ein kleines Häuschen steht â eine vĂśllig andere, weit intensivere Widmung auf als alle umliegenden NachbargrundstĂźcke?
Nämlich: Bauland-Kerngebiet, 50 % Bebauungsdichte, Bauklasse IIâIII â während ringsum Einfamilienhaus-Charakter herrscht.
Die Anrainerinnen und Anrainer haben gegen das geplante Bauprojekt berufen und Einsicht in die alten Pläne und Protokolle gefordert. Nach wochenlangem Drängen stellte die Gemeinde die Unterlagen endlich zur VerfĂźgung. đ
Parallel dazu hat PBL-Obfrau Gabriele Wladyka sämtliche Gemeinderatsprotokolle von 1975 bis 1993 akribisch durchforstet. đ
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đą Das unfassbare Ergebnis
đ 1981: Das GrundstĂźck Sebastian-Kneipp-Gasse 3 hatte die vĂśllig korrekte und umgebungsverträgliche Widmung: Bauland-Wohngebiet, 25 % Bebauungsdichte, Bauklasse IâII.
đ 1992: Der Gemeinderat beschloss eine Flächenwidmungsänderung â aber ausdrĂźcklich nur fĂźr die Nummern 5â7 der Sebastian-Kneipp-Gasse.
đ¨ Das Problem: Die Nummer 3 wurde in den Plänen dennoch fälschlicherweise als Bauland-Kerngebiet eingetragen. Ohne Gemeinderatsbeschluss. Ohne rechtliche Grundlage.
Weder der Flächenwidmungsplan noch der Bebauungsplan wurden fßr dieses Grundstßck jemals durch einen Gemeinderatsbeschluss geändert.
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âď¸ Die rechtlichen Konsequenzen â nach Einschätzung der PBL
Die Faktenlage ist eindeutig. Aus Sicht der BĂźrgerliste ergeben sich daraus folgende zwingende Konsequenzen:
1ď¸âŁ Das Bauprojekt muss abgewiesen werden
Da fĂźr das GrundstĂźck nach wie vor der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1981 gilt, steht das geplante 10-Wohnungen-Projekt in klarem Widerspruch zur rechtmäĂigen Widmung. Der Gemeindevorstand ist nach Einschätzung der PBL gehalten, die Baubewilligung gemäà § 20 NĂ Bauordnung aufzuheben.
2ď¸âŁ Die fehlerhafte Plandarstellung muss sofort korrigiert werden
Nachdem der Fehler nun dokumentiert ist, muss die Gemeinde unverzßglich handeln. Der Aufwand hält sich in Grenzen: Bereits ein Gutachten von Univ.-Prof. DDr. Mayer aus dem Jahr 1997 hält fest:
âDie unzutreffende Plandarstellung ist normativ unbeachtlich und wäre richtigzustellen."
đ [Gutachten als Download verfĂźgbar â empfohlen: PDF auf Website verlinken]
3ď¸âŁ RĂźckabwicklung des Kaufvertrags mĂśglich?
Im Kaufvertrag soll der Verkäufer ausdrĂźcklich die Eigenschaft des GrundstĂźcks als âBauland-Kerngebiet" bestätigt haben â was nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht der rechtlichen Realität entspricht. Ob und inwieweit daraus ein Anspruch auf RĂźckabwicklung entsteht, ist eine zivilrechtliche Frage, die der Bauträger (Käufer) prĂźfen lassen kann. âď¸
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đŁ Das Fazit der PBL
đ´ Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind fehlerhaft!
Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die fehlerhafte Plandarstellung muss sofort korrigiert werden. Das Bauprojekt ist auf Basis der rechtmäĂig gĂźltigen Widmung aus 1981 nicht bewilligungsfähig.
Die BĂźrgerliste fordert die umgehende Herstellung des rechtmäĂigen Zustands â und wird diesen Fall weiter genau beobachten. đ
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đ Ihre Perchtoldsdorfer BĂźrgerliste (PBL) â Wir bleiben dran!
Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!
âď¸ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer BĂźrgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche RechtsauskĂźnfte erteilen ausschlieĂlich die zuständigen BehĂśrden und Gerichte.
