Knalleffekt in der Sebastian-Kneipp-Gasse - Flächenwidmungsplan ist falsch!

🏛️ Volksanwaltschaft bestätigt: Missstände in der Perchtoldsdorfer Gemeindeverwaltung!

Update März/April 2026

 

📣 Die wichtigste Nachricht zuerst

Die Volksanwaltschaft der Republik Österreich hat nach eingehender Prüfung aller Unterlagen Missstände in der Verwaltung der Marktgemeinde Perchtoldsdorf festgestellt.

📎 [→ Schreiben der Volksanwaltschaft als PDF herunterladen]

Dies ist kein politisches Urteil der PBL – das ist die offizielle Einschätzung einer unabhängigen staatlichen Kontrollbehörde. 🔴

 

🏗️ Worum geht es?

Im Mittelpunkt steht das bereits bekannte Bauvorhaben Sebastian-Kneipp-Gasse 3: Mitten in einer gewachsenen Einfamilienhaussiedlung sollen 10 Wohnungen in einem viergeschossigen Bau entstehen – auf einem Grundstück, dessen Widmung nach Einschätzung der PBL auf einem Fehler aus dem Jahr 1992 beruht.

👉 Alle Hintergründe dazu finden Sie in unserem weiter unten.

Die Anrainerin Mag. Ursula Weismann hat sich mit diesem Fall an die Volksanwaltschaft gewandt. Nach Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen – darunter die nie beschlossenen Planänderungen aus 1992 sowie eine geplante, aber nie durchgeführte Rückwidmung aus dem Jahr 2020 – hat die Volksanwaltschaft nun ihr Urteil gefällt. ⚖️

 

📋 Was die Volksanwaltschaft geprüft hat

Die Volksanwaltschaft hat u.a. folgende Unterlagen gesichtet:

🔸 Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, die für das Grundstück Nr. 3 nie durch Gemeinderatsbeschluss geändert wurden 🔸 Die geplante Rückwidmung 2020, die zwar vorbereitet, aber nie umgesetzt wurde 🔸 Die gesamte Verfahrensgeschichte rund um das Bauprojekt

Das Ergebnis: Missstände in der Gemeindeverwaltung. 📌

 

⚖️ Der aktuelle Verfahrensstand

📅 11. März 2026: Der Gemeindevorstand hat das Projekt Sebastian-Kneipp-Gasse 3 bewilligt.

👉 Mehrere Anrainerinnen und Anrainer haben daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) erhoben und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt.

❌ Dieser Antrag wurde abgelehnt – der Bauwerber könnte theoretisch jederzeit mit den Bauarbeiten beginnen.

Aber: Er trägt dabei ein massives wirtschaftliches Risiko 💶 – sollte der Bescheid in den nächsten Instanzen (VwGH oder VfGH) aufgehoben werden, müsste der Neubau wieder abgerissen werden. Derzeit werden keine Wohnungen zum Verkauf oder zur Miete angeboten. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass vorerst nicht gebaut wird. 🏗️⏸️

 

🕐 Zwei Monate Wartezeit auf öffentliche Dokumente

Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: PBL-Obfrau Gabriele Wladyka musste zwei Monate auf die Einsicht in die (fehlerhaften) Flächenwidmungspläne fßr die Sebastian-Kneipp-Gasse 3 warten.

Für eine Gemeindeverwaltung, die nach außen hin stets reibungslosen Betrieb kommuniziert, ist das eine bemerkenswert lange Wartezeit für Unterlagen, die längst hätten vorliegen müssen. 📂🐢

 

💬 Die Position der PBL

Die Volksanwaltschaft hat gesprochen. Fßr die PBL ist das eine Bestätigung dessen, was wir seit Monaten fordern:

✅ Lückenlose Aufklärung des Fehlers aus 1992 ✅ Sofortige Korrektur der fehlerhaften Plandarstellung ✅ Transparenz und Akteneinsicht ohne monatelange Verzögerung ✅ Konsequenzen aus dem Verwaltungsmissstand – nicht nur Schweigen

🔴 Fehler in der Verwaltung passieren. Entscheidend ist, wie man damit umgeht: mit Aufklärung und Korrektur – oder mit Aussitzen. Die Volksanwaltschaft hat nun klar gemacht, welchen Weg Perchtoldsdorf bisher gewählt hat.

 

 

 

🚨 Behördenfehler aus 1992: Ein Megaprojekt muss gestoppt werden!

Update Jänner 2026

 

💥 Der Skandal in Kürze

Mitten in einem gewachsenen Einfamilienhaus-Viertel sollen in der Sebastian-Kneipp-Gasse 3 plötzlich 10 Wohnungen entstehen. Wie das möglich ist? Ein Fehler aus dem Jahr 1992 – der offenbar jahrzehntelang niemandem aufgefallen ist. Oder auffallen sollte. 🕵️‍♀️

Dass bei der Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, ist in Perchtoldsdorf leider kein neues Phänomen. PBL-Grßnderin Dr. Herta Kunerth dokumentierte solche Abläufe bereits in ihrem Buch aus dem Jahr 1992. Dass das Thema bis heute hochaktuell ist, zeigt dieser Fall eindrßcklich.

 

🔍 Die detektivische Spurensuche

Alles begann mit einer schlichten Frage: Warum weist ausgerechnet das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 3 – auf dem aktuell nur ein kleines Häuschen steht – eine völlig andere, weit intensivere Widmung auf als alle umliegenden Nachbargrundstücke?

Nämlich: Bauland-Kerngebiet, 50 % Bebauungsdichte, Bauklasse II–III – während ringsum Einfamilienhaus-Charakter herrscht.

Die Anrainerinnen und Anrainer haben gegen das geplante Bauprojekt berufen und Einsicht in die alten Pläne und Protokolle gefordert. Nach wochenlangem Drängen stellte die Gemeinde die Unterlagen endlich zur Verfügung. 📋

Parallel dazu hat PBL-Obfrau Gabriele Wladyka sämtliche Gemeinderatsprotokolle von 1975 bis 1993 akribisch durchforstet. 🔎

 

😱 Das unfassbare Ergebnis

📅 1981: Das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 3 hatte die völlig korrekte und umgebungsverträgliche Widmung: Bauland-Wohngebiet, 25 % Bebauungsdichte, Bauklasse I–II.

📅 1992: Der Gemeinderat beschloss eine Flächenwidmungsänderung – aber ausdrücklich nur für die Nummern 5–7 der Sebastian-Kneipp-Gasse.

🚨 Das Problem: Die Nummer 3 wurde in den Plänen dennoch fälschlicherweise als Bauland-Kerngebiet eingetragen. Ohne Gemeinderatsbeschluss. Ohne rechtliche Grundlage.

Weder der Flächenwidmungsplan noch der Bebauungsplan wurden fßr dieses Grundstßck jemals durch einen Gemeinderatsbeschluss geändert.

 

⚖️ Die rechtlichen Konsequenzen – nach Einschätzung der PBL

Die Faktenlage ist eindeutig. Aus Sicht der BĂźrgerliste ergeben sich daraus folgende zwingende Konsequenzen:

1️⃣ Das Bauprojekt muss abgewiesen werden

Da für das Grundstück nach wie vor der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aus 1981 gilt, steht das geplante 10-Wohnungen-Projekt in klarem Widerspruch zur rechtmäßigen Widmung. Der Gemeindevorstand ist nach Einschätzung der PBL gehalten, die Baubewilligung gemäß § 20 NÖ Bauordnung aufzuheben.

2️⃣ Die fehlerhafte Plandarstellung muss sofort korrigiert werden

Nachdem der Fehler nun dokumentiert ist, muss die Gemeinde unverzßglich handeln. Der Aufwand hält sich in Grenzen: Bereits ein Gutachten von Univ.-Prof. DDr. Mayer aus dem Jahr 1997 hält fest:

„Die unzutreffende Plandarstellung ist normativ unbeachtlich und wäre richtigzustellen."

📌 [Gutachten als Download verfügbar – empfohlen: PDF auf Website verlinken]

3️⃣ Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich?

Im Kaufvertrag soll der Verkäufer ausdrücklich die Eigenschaft des Grundstücks als „Bauland-Kerngebiet" bestätigt haben – was nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht der rechtlichen Realität entspricht. Ob und inwieweit daraus ein Anspruch auf Rückabwicklung entsteht, ist eine zivilrechtliche Frage, die der Bauträger (Käufer) prüfen lassen kann. ⚖️

 

📣 Das Fazit der PBL

🔴 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind fehlerhaft!

Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die fehlerhafte Plandarstellung muss sofort korrigiert werden. Das Bauprojekt ist auf Basis der rechtmäßig gültigen Widmung aus 1981 nicht bewilligungsfähig.

Die Bürgerliste fordert die umgehende Herstellung des rechtmäßigen Zustands – und wird diesen Fall weiter genau beobachten. 👀

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!


⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.


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2026-0.005.433-12-A - Weismann Ursula, M
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