Bauwahn zerstört Altort

Zusammenfassung: Bausünde Beatrixgasse 1: Die Altort-Zerstörung geht weiter 🏚️

 

Gegenüber der Spitalskirche (Beatrixgasse 1) droht die nächste Bausünde. Obwohl wir uns hier mitten im „Erhaltungswürdigen Altortgebiet“ befinden, soll ein massiver Wohnblock hingeklotzt werden.

 

 

 

 

 

 

Bodenversiegelung ohne Befassung des Bauausschusses:

  • Altort in Gefahr: Hier sollen ein Stadthaus und sieben neue Wohnungen entstehen. Dieser monströse Zubau verändert die historische Front massiv und führt erneut zu gnadenloser Bodenversiegelung. Von wegen Klimaschutzmanifest!
  • Das Parkplatz-Märchen: Für den riesigen Ausbau sind gerade einmal 7 (!) neue Stellplätze vorgesehen. Die logische Erklärung des Bauamtsleiters: „Es kommen ja nur vier Wohnungen neu dazu, da reichen sieben Plätze.“ Die Wahrheit? Nur die kleine Wohnung über der Bank bleibt bestehen, der Rest ist Neubau. Das absolute Parkchaos ist programmiert.
  • Mangelnde Transparenz: Das Projekt wurde von einem externen Gutachter geprüft und vom Bürgermeister bewilligt. Wir Gemeinderäte der Opposition wurden wieder einmal vor vollendete Tatsachen gestellt. Was früher im Bauausschuss besprochen wurde, passiert heute ohne öffentliche Diskussion.

Die PBL fordert: Das NÖ-Raumordnungsgesetz und unsere eigenen Bebauungsvorschriften (2 Stellplätze ab der zweiten Wohneinheit) müssen zwingend eingehalten werden! Es darf keine Ausnahmen und Freifahrtscheine für Investoren im Altortgebiet geben.


Details & Hintergründe - Droht nächste Bausünde im Altortgebiet?

🛑🏚️ Nächste Bausünde im Altortgebiet: Zerstörung in der Beatrixgasse 1!

 

Update September 2019:

Direkt gegenüber der Spitalskirche – mitten im "Erhaltungswürdigen Altortgebiet" – droht der nächste brutale Eingriff in unser historisches Ortsbild. In der Beatrixgasse 1 sollen ein Stadthaus und sieben Wohnungen aus dem Boden gestampft werden.

 

Ein derartiger monströser Zubau verändert die historische Front massiv und führt erneut zu einer massiven Bodenversiegelung. Da muss man sich schon fragen: Wie war das eigentlich nochmals mit dem groß angekündigten Klimaschutzmanifest der regierenden Parteien? 🌳🧱

 

🤫 Bewilligung ohne Befassung des Bauausschusses

Besonders problematisch ist die Art und Weise, wie dieses Projekt genehmigt wurde: Es wurde unverständlicherweise von einem externen Gutachter geprüft und von unserem Bürgermeister im Alleingang bewilligt.

 

Wir Gemeinderäte erfahren von solchen massiven Eingriffen natürlich wieder einmal nichts und werden vor vollendete Tatsachen gestellt! Früher wurden alle Bauansuchen transparent im Bauausschuss behandelt – heute passiert das in Perchtoldsdorf offenbar nur noch im stillen Kämmerlein. 🚪🚫

 

🚗 Die Parkplatz-Trickserei: 7 Wohnungen, 7 Stellplätze?

Trotz des gewaltigen Ausbaus sind für das Projekt nur sieben Stellplätze vorgesehen. Eingedenk des benachbarten Bauvorhabens in der Beatrixgasse 5 (wir erinnern uns: 14 Wohnungen mit nur 8 Stellplätzen!) stellt sich unweigerlich die Frage, wo diese Menschen alle parken sollen.

 

Auf das Problem der mangelnden Stellplätze angesprochen, lieferte unser Bauamtsleiter eine abenteuerliche Erklärung: Es kämen ja "nur vier Wohnungen neu dazu", daher seien sieben Stellplätze ausreichend. Dieser Aussage widersprechen die Fakten massiv, denn lediglich die Wohnung über der Bank soll erhalten bleiben!

 

Die rechtliche Realität (NÖ-Bauordnung & Bebauungsvorschriften): Die NÖ-Bauordnung (§ 63) besagt klar: Wird die Anzahl von Wohnungen erhöht, sind dem Bedarf entsprechend Abstellanlagen herzustellen. Unsere lokalen Bebauungsvorschriften (§ 3 Z 4) legen fest: Für Wohngebäude sind ab der zweiten Wohneinheit 2 Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

 

Was ein "Gebäude" ist, normiert § 4 der NÖ-Bauordnung: Ein Bauwerk mit Dach und 2 Wänden (...), wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten.

  • Der Faktencheck: Derzeit befinden sich auf dem Grundstück vier Einzelgebäude, da sie nicht statisch verbunden sind. Drei davon werden zur Gänze abgerissen!
  • Die Konsequenz: Es wird somit das Gebäude, welches die Bank und eine Wohnung beinhaltet, vergrößert und ein Zubau mit sieben neuen Wohneinheiten errichtet. Dafür wäre zwingend die volle Anzahl an Pflichtstellplätzen vorzuschreiben – nämlich 13! Die drei Gebäude, die abgerissen werden, können rechtlich nicht zur Berechnung der Pflichtstellplätze eines Altbestandes herangezogen werden. ⚖️🛑

🏛️ Zerstörung des historischen Ensembles

Noch schlimmer wiegt der Umgang mit unserem historischen Erbe. Das Projekt liegt mitten im "Erhaltungswürdigen Altortgebiet".

 

In § 4 Z 6 der Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Perchtoldsdorf ist glasklar geregelt:

„Mauern: Festungs-, Stadt- und Einfriedungsmauern, die Teil eines charakteristischen Ensembles sind, müssen je nach technischen Möglichkeiten in ihrer Art (...) erhalten bleiben und bei Renovierungen, Zu- oder Umbauten in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden.“

 

Bei diesem Projekt wird die historische Einfriedungsmauer zur Gänze entfernt – samt dem vermutlich schützenswerten Eingangstor und seinen Skulpturen! 💥🪓

 

Besonders pikant: Das Büro Knoll Consult/Schmid, das aktuell Erhebungen zum Ortsbildschutz durchführt, hat genau hier den Ensembleschutz vorgeschlagen (der entsprechende Plan liegt am Bauamt!). Auch wenn dieses Projekt knapp vor den aktuellen Bausperren eingereicht wurde – aufgrund unserer geltenden Bebauungsbestimmungen für das Altortgebiet hätte dieser Abriss niemals bewilligt werden dürfen!

 

Die Bürgerliste handelt: Wir nehmen diese rechtlichen Spitzfindigkeiten und die Zerstörung unseres Ortsbildes nicht tatenlos hin! Eine aufsichtsbehördliche Überprüfung hinsichtlich der falsch berechneten Anzahl der Pflichtstellplätze und der eklatanten Missachtung der Bebauungsvorschrift "Erhaltungswürdiges Altortgebiet" wurde von uns umgehend veranlasst. 🛑📜

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!


 

 ⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.