Maximale Ignoranz für maximale Gewinne

Zusammenfassung: Hochwasser-Ignoranz für maximale Gewinne 🌊

 

Ein Anwalt aus Mödling kauft eine Immobilie und will maximal abkassieren – und die Gemeinde schaut nicht nur zu, sondern rollt den roten Teppich aus. Selbst wenn das Projekt mitten in einem Überschwemmungsgebiet liegt!

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fakten zum Monsterbau (Hochstraße 141-143):

  • Zubau im Flutgebiet: Geplant (und leider bewilligt) wurde ein elf Meter hoher und sechs Meter langer Zubau in den Garten – inklusive 9 KFZ-Stellplätzen. Das Brisante: Das Areal liegt laut Bebauungsplan im Überflutungsgebiet der „Dürren Liesing“!
  • Die verpennte Bausperre: Die PBL hat den damaligen Baureferenten rechtzeitig gewarnt und eine Bausperre (maximal 2 Wohneinheiten) gefordert. Die ÖVP fand das "nicht notwendig". Die Sperre kam erst Monate später – nachdem der Bauwerber sein Projekt längst eingereicht hatte. Zufall?
  • Nachbessern bis es passt: Obwohl bei der Einreichung Unterlagen fehlten, wurde das Projekt nicht abgewiesen. Der Bürgermeister ließ dem Bauamt freie Hand und verteilte gleich zwei (!) Verbesserungsaufträge an den Bauwerber, bis das Projekt irgendwie durchgewunken werden konnte.

Unser Fazit: Die Gesetze (wie das NÖ Raumordnungsgesetz zum Hochwasserschutz) werden gebogen, bis es für den Bauträger passt. Der Leidgeprüfte ist am Ende der Anrainer – und Perchtoldsdorf verliert Stück für Stück sein Gesicht.


Details: In der Hochstraße geht es hoch her - Projekte gefährden Ortsbild

🛑🏘️ Hotspot Hochstraße: Illegale Abrisse & Bauprojekte gefährden das Ortsbild

 

Die Hochstraße – ein sensibler Bereich im "Erhaltungswürdigen Altortgebiet" – gerät zunehmend unter Druck. Massive Bauprojekte und fragwürdige Entscheidungen der Baubehörde bedrohen den Charakter unserer Gemeinde.

 

📅 UPDATE FEBRUAR 2026: Abriss ohne Bewilligung in der Hochstraße 42!

Ein Haus mitten in der Schutzzone „Erhaltungswürdiges Altortgebiet“ wurde vor einiger Zeit ohne Bewilligung abgerissen. Die Maximalstrafe hierfür beträgt lediglich 15.000 Euro. 🚜💥

 

Die Baubehörde forderte zunächst einen Wiederaufbau in der ursprünglichen Form. Das Landesverwaltungsgericht entschied jedoch anders: Da das Gebäude bereits restlos entfernt wurde, sei der „Konsens erloschen“. Dem Bauwerber steht es nun frei, was er baut. Auch die Vorschrift, dass historische Höfe nicht verändert werden dürfen, ist hinfällig – weil der Hof nicht mehr existiert. Für den Bauwerber war dieser illegale Abriss somit ein voller Erfolg!

 

Aufhebung der Bausperren: In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2025 wurden auf Antrag des Vizebürgermeisters wesentliche Schutzmechanismen für dieses Grundstück gelockert:

  • Die Bausperre, die die Geschoßflächenzahl auf maximal 1,3 begrenzte, wurde aufgehoben. Nun gilt wieder die maximale Ausnützung von 1,8. 📈
  • Die Vorschrift, im hinteren Bauwich eine Erdüberdeckung von mindestens 1 Meter aufzubringen, wurde so abgeändert, dass sie bei einer Bebauungsdichte von 25% nicht mehr gilt. 🌳🚫

Das Resultat: Der komplette Garten kann nun mit einer Tiefgarage versiegelt werden, ohne dass ausreichend Erde für Bepflanzung vorgeschrieben ist. Änderungsvorschläge der Bürgerliste wurden nicht umgesetzt.

 

📅 UPDATE JÄNNER 2020 & JULI 2019: Der Monsterbau in der Hochstraße 141

Trotz massiver Bedenken wurde der Zubau in der Hochstraße 141 (ein 11 Meter hohes und 6 Meter langes Gebäude mit fünf Wohnungen im Garten) bewilligt. 🏗️

 

Die Faktenlage:

  • Überschwemmungsgebiet: Laut Gutachten befindet sich der Bauplatz im Überschwemmungsgebiet der Dürren Liesing. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser droht die Überflutung des Erdgeschoßes. Im Garten sind zudem KFZ-Stellplätze vorgesehen. 🌊🚗
  • Gesetzliche Vorgaben: Gemäß § 15 NÖ Raumordnungsgesetz dürfen Flächen, die bei hundertjährlichen Hochwässern überflutet werden, grundsätzlich nicht als Bauland gewidmet werden. Da es sich hier bisher um Gärten handelte, kam diese Bestimmung nicht zum Tragen.

Verpasste Chancen der Baubehörde:

  • Die Bürgerliste beantragte bereits im September 2018 eine Bausperre zur Begrenzung auf „maximal zwei Wohneinheiten im Bauland Wohngebiet“. Dieser Antrag wurde von der Gemeinderatsmehrheit damals abgelehnt. Erst im Dezember 2018 wurde ein fast identischer Antrag beschlossen – zu spät für dieses Projekt, da das Bauansuchen im November eingereicht worden war.
  • Da das eingereichte Projekt zunächst mangelhaft war (fehlende Unterlagen), hätte die Baubehörde es abweisen können. Stattdessen wurden zwei Verbesserungsaufträge erteilt, wodurch das Projekt "gerettet" wurde.

Ein ähnliches Projekt am selben Standort konnte 2015 noch durch ein negatives Ortsbildgutachten verhindert werden. Der aktuelle Zubau wurde nun jedoch genehmigt.

 

📅 UPDATE OKTOBER 2018 & JUNI 2018: Verdichtung im Altortgebiet

Auch an anderen Adressen in der Hochstraße zeigt sich der Trend zur massiven Nachverdichtung im "Erhaltungswürdigen Altortgebiet":

  • Hochstraße 37: Anstelle eines eingeschoßigen Einfamilienhauses entstand ein dreigeschoßiger Wohnblock mit sieben Wohnungen.
  • Hochstraße 31 und 33: Aufgrund eines Bauansuchens aus dem Jahr 2016 wurden durch Um-, Aus- und Neubau sieben Wohnungen geschaffen.

 

Die Bürgerliste fordert seit langem klare Vorgaben für die Schutzzone „Erhaltungswürdiges Altortgebiet“, die nicht nur den Erhalt der Fassaden, sondern auch die Wahrung der ursprünglichen Kubatur (Gebäudevolumen) vorschreiben. Ohne diese strengen Regeln verliert die Schutzzone ihre Wirkung. 🏚️🛡️

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!


 

 ⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.