Zusammenfassung: Walzengasse: Wenn die Bauordnung zum Wunschkonzert wird 🏗️
Ein 1.800 m² großes Villen-Grundstück wird in drei Parzellen zerstückelt und mit sechs Häusern fast vollständig versiegelt. Willkommen in der Walzengasse, wo die "Cottage-Wohnzone" nur noch auf dem Papier existiert!
Die Ignoranz der Baubehörde:
Die PBL fordert Konsequenzen: Die Zerstückelung von großen Grundstücken in winzige Parzellen muss sofort enden! Wir fordern eine Mindestgröße von 1.000 m² für neu geschaffene Parzellen und maximal zwei Wohneinheiten im gesamten Bauland-Wohngebiet. Stoppen wir die Geldgier und Bauwut jetzt!
🏗️ Walzengasse & Fröhlichgasse: „Fröhlich niedergewalzt“ – Wie das Ortsbild der Baulobby geopfert wird
Die Zerstörung schreitet voran: Wo früher eine prachtvolle Villa auf einem 1800 m² großen Grundstück thronte, herrscht heute die nackte Gewinnmaximierung. Das Areal wurde in drei Parzellen zerstückelt, um sechs Häuser samt Nebenanlagen hineinzupferchen. Das Ergebnis? Eine fast vollständige Bodenversiegelung und der Verlust von wertvollem Grünraum. 🌳🪓
📅 Update Januar 2020: Anrainerrechte? In Perchtoldsdorf Fehlanzeige!
Die jüngsten Entwicklungen in der Walzengasse zeigen ein erschreckendes Bild der lokalen Baupolitik. Die Berufungen der Anrainer wurden nun mit der zynischen Begründung abgeschmettert, es handle sich um „keine subjektiv-öffentlichen Anrainerrechte“. Inhaltlich wurde auf die massiven Bedenken der Nachbarschaft gar nicht erst eingegangen. 🛑
Es hat den Anschein, als wäre die Bauordnung gezielt im Sinne der Baulobby so „optimiert“ worden, dass Anrainer de facto mundtot gemacht werden. Ob Bebauungsdichte, Stellplätze oder Gebäudehöhe – wenn die Behörde etwas Falsches bewilligt, heißt es neuerdings: „Das geht niemanden etwas an.“
🚗 Die Parkplatz-Trickserei: „Authentische Interpretation“ im Hinterzimmer
Ein besonders pikanter Sacherhalt betrifft die Pflichtstellplätze. Laut niederösterreichischer Landesregierung müssen diese so angeordnet sein, dass sie völlig unabhängig voneinander befahrbar sind. Im vorliegenden Projekt sind sie jedoch hintereinander geplant – wer hinten parkt, ist blockiert. 🧱
Die rechtliche Spitzfindigkeit: Anstatt die Baubewilligung wegen dieses eklatanten Widerspruchs zu den Bebauungsvorschriften aufzuheben, entwickelte das Perchtoldsdorfer Bauamt eine eigene Logik: Im „familiären Bereich“ könne man schließlich „rangieren“. Ein Mitarbeiter des Bauamtes verstieg sich hier eine sogenannte „authentische Interpretation“ der Verordnungen an.
Unser politischer Seitenhieb: Eine solche Auslegung steht laut § 8 ABGB ausschließlich dem Gesetzgeber zu! Die Behörde hat die Gesetze zu vollziehen, nicht sie nach Gutdünken des Bauträgers umzudeuten. Hier wurde eine bewusste Ausnahme geschaffen, die dem Bauwerber einen Vorteil verschafft, auf den er keinerlei Rechtsanspruch hat. ⚖️💸
📅 Update Februar 2019: Laien decken Experten-Fehler auf
Wieder einmal war es die Bürgerliste, die gemeinsam mit den Anrainern schwerwiegende Fehler in der Bau-Vorprüfung aufdeckte. Das Projekt musste „zurück an den Start“, weil Bauwich und Gebäudehöhe falsch berechnet waren. 📏❌
Es bleibt ein Rätsel, warum regelmäßig engagierte Laien die „Experten“ des Bauamtes auf eklatante Mängel hinweisen müssen. Unser Fazit: Auf die behördliche Vorprüfung ist kein Verlass! Wir fordern daher seit 20 Jahren die Rückkehr zur Transparenz: Baupläne müssen vorab im Bauausschuss behandelt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und seelenlose Betonblöcke zu verhindern.
📅 Rückblick: Tigerwurth & das Versagen der ÖVP
Die Misere in der Walzengasse hätte verhindert werden können. Bereits im August 2018 forderten wir massiv:
Hätte die ÖVP-Mehrheit damals zugestimmt, anstatt unsere Anträge abzuschmettern, wären auf dem Villengrundstück heute nur vier statt sechs Häuser möglich.
Die Legende „Tigerwurth“: Erinnern wir uns an die Liegenschaft „Tigerwurth“ in derselben Gasse. Dort drohte ein Koloss mit 16 Wohnungen statt der verträglichen sechs. Der Bürgermeister behauptet oft, man könne bei Verkäufen von „Privat an Privat“ nichts machen. Das ist eine Ausrede! Nach § 56 der NÖ Bauordnung muss die Gestaltung eines Bauwerks in einem „ausgewogenen Verhältnis“ zur Umgebung stehen. Die Baubehörde hat die Macht, das Ortsbild zu schützen – man muss es nur wollen! 🏘️🛡️
Unser Ort hat Charakter – die Bürgerliste kämpft dafür, dass Politik und Wirtschaft ihn auch behalten! 🛑🗳️
🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!
Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!
⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.
