Der Trick mit dem Carport

🚗🏗️ Der Trick mit dem Carport: Wie Baulimits mit Beton umgangen werden sollen!

Die Gier nach dem letzten Quadratmeter Bauland macht erfinderisch. Doch wenn aus massiven Doppelgaragen durch rechtliche Wortklauberei plötzlich luftige "Carports" werden, schrillen bei der Perchtoldsdorfer Bürgerliste die Alarmglocken! 🛑

 

📅 UPDATE NOVEMBER 2018: Die zerschnittene Betondecke

Ein findiger Bauwerber hat versucht, die strenge Perchtoldsdorfer Bauordnung mit einem simplen Neuformulierung auszuhebeln: In seinem Einreichplan bezeichnete er die Hälfte seiner geplanten, massiven Doppelgarage kurzerhand als "Carport".

 

Der Zweck dieser rechtlichen Spitzfindigkeit? Ganz einfach: Ein "Carport" zählt rechtlich als bloße bauliche Anlage und wird somit nicht zur Bebauungsdichte gerechnet. Auf diese Weise hat sich der Bauträger galant circa 20 m² extra an verbauter Fläche gesichert! 📏💰

 

Das Gesetz sagt aber glasklar: Ein "Carport" darf mit dem Restgebäude nicht "statisch und konstruktiv verbunden" sein. Das bedeutet in der bautechnischen Theorie: Wenn das übrige Gebäude abgebrochen wird, muss das Carport als völlig eigenständige bauliche Anlage stehenbleiben können.

 

🧱 Die Realität auf der Baustelle

In der Bauphase wurde rasch überdeutlich, was hier wirklich gespielt wird. Es entstand ein massives Gesamt-Gebäude mit einer einheitlichen, durchgehenden Betondecke und normalen Mauern! Diese Wände könnten niemals ein freistehendes "Carport-Dach" aus schwerem Massiv-Beton tragen, wenn das Haupthaus weg wäre. Von einer konstruktiven Trennung war hier absolut keine Spur!

 

✂️ Bürgerliste greift ein: Flex statt Freifahrtschein!

Da die Baubehörde (wie so oft in Perchtoldsdorf) bei solchen "kreativen" Auslegungen der Bauordnung offenbar nicht von selbst genau hinsieht, haben wir eingegriffen. Erst auf massive Anregung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste hat die Baubehörde diesen rechtlich nicht haltbaren Umstand geprüft.

 

Das für den Bauträger schmerzhafte Ergebnis: Die massive Betondecke musste nachträglich zerschnitten werden! Nur so konnte die gesetzlich zwingend geforderte "konstruktive Trennung" mühsam herbeigeführt werden.

(Detail am Rande: Ob wenigstens die vorgeschriebene Gebäudehöhe eingehalten wurde, hat die Behörde bis dato noch immer nicht geprüft. Wir bleiben dran!) 👀

 

⚠️ Das politische Fazit: Ein Präzedenzfall für die Baulobby?

Warum wir hier so hartnäckig ein Auge darauf haben, liegt auf der Hand: Die Novelle der Bauordnung 2017 hat die Gebäudedefinition neu gefasst. Lässt man diesen gezielten Missbrauch durchgehen, öffnet das der Baulobby in Perchtoldsdorf Tür und Tor!

 

Jeder findige Bauträger könnte künftig sein Gebäude durch den massiven Anbau sogenannter "baulicher Anlagen" beliebig vergrößern. Die im Bebauungsplan mühsam festgelegte Bebauungsdichte wäre damit auf einen Schlag völlig wertlos. 📉

Einmal mehr zeigt sich: Ohne die lästige Kontrolle der Perchtoldsdorfer Bürgerliste würde unser Ortsbild scheibchenweise (bzw. quadratmeterweise) der Gewinnmaximierung geopfert. Wir schauen den Bauträgern – und der schläfrigen Baubehörde – weiterhin ganz genau auf die Finger! 🛑📋

 

🔎 Ihre Perchtoldsdorfer Bürgerliste (PBL) – Wir bleiben dran!

Fragen oder Hinweise zu diesem Fall? Schreiben Sie uns!


 

 ⚖️ Hinweis: Alle rechtlichen Einschätzungen in diesem Beitrag geben die politische Bewertung der Perchtoldsdorfer Bürgerliste auf Basis der vorliegenden Unterlagen wieder. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden und Gerichte.