Hotspot Hochstraße - Bauprojekte gefährden Ortsbild

Update Jänner 2020:

Zur Vorgeschichte: Um ein Maximum an Gewinn aus einer durchaus wohlfeil erworbenen Liegenschaft rauszuholen, plant ein Anwalt dort im Garten einen elf Meter hohen und sechs Meter langen Zubau mit fünf Wohnungen ungeachtet dessen, dass es sich hier um ein Überschwemmungsgebiet der Dürren Liesing handelt, bei Hochwasser das Erdgeschoß daher überflutet wird (so Gutachter DI Klestil).

 

Das  ganze Problem wäre nicht entstanden, wenn die ÖVP in der Sitzung vom September 2018 (!) dem Antrag der Perchtoldsdorfer Bürgerliste betreffend "maximal zwei Wohneinheiten im gesamten Bauland Wohngebiet" zugestimmt hätte. Der damalige Baureferent (jetziger "Amtsdirektor-Lehrling") Jan Cernelic hielt es aber für nicht notwendig. Der im Dezember von der nunmehrigen Baureferentin Andrea Kö (ÖVP) mit unserem Begehren fast wortidente vorgelegte Antrag kam dann natürlich spät -  der Bauwerber hatte bereits im November eingereicht.

 

Da das Projekt mangelhaft war und Unterlagen fehlten, hätte die Baubehörde die Möglichkeit gehabt, es abzuweisen. Dann hätte der Bauwerber neu einreichen müssen, was wegen der Bausperre aber nicht mehr möglich gewesen wäre, wie man am Beispiel Tigerwurth bereits sehen konnte: dort wurden so die angedachten 16 Wohnungen erfolgreich abgewendet.

 

Ganz anders aber passierte es hier: es wurden zwei (!) Verbesserungsaufträge erteilt! Der Bürgermeister, der das Projekt angeblich gar nicht wollte, hat dem Bauamt offenbar freie Hand gelassen. Unser schon oft wiederholtes Angebot, dass wir uns zum Wohle von Perchtoldsdorfer im Sinne von Ortsbildbewahrung und Klimaschutz jedes Bauvorhaben gemeinsam, parteiübergreifend ansehen sollten, wurde bisher immer wieder rigoros abgeschmettert.

 

Die Leidtragenden sind einmal mehr die AnrainerInnen, die dann damit leben müssen, dass hier einer fette Kassa macht. Offenbar soll ganz Perchtoldsdorf der Bau- & Betonlobby geopfert werden.

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Update Juli 2019:

Leider wurde der Monsterbau in der Hochstraße 141 bewilligt! Elf Meter hoch und sechs Meter breit soll der Zubau nach hinten werden, dazu kommen ein Durchbruch durch das Haus, KFZ-Stellplätze im Garten - obwohl dort ein Überschwemmungsgebiet ist. Das alles wäre nicht notwendig gewesen.

 

Bereits im September 2018 machte Bürgerlisten-Chefin Gabriele Wladyka unseren damaligen Baureferenten (jetzigen Amtsdirektor) darauf aufmerksam, dass manche Gebiete im Bauland-Wohngebiet nicht die Festlegung maximal zwei Wohneinheiten tragen und daher großvolumiger Wohnbau nach wie vor möglich ist. Man sollte daher dringen eine Bausperre beschließen. Doch er meinte "das brauchen wir nicht". Unser diesbezügliche Antrag in der Sitzung fand daher leider keine Mehrheit. Im November wurde dann das Bauansuchen eingereicht.

 

Jetzt die skurille Wendung: In der Dezember Sitzung - wir hatten eine neue Baureferentin- wurde dann die Bausperre gemäß unserem damaligen Vorschlag beschlossen. Für dieses Projekt leider zu spät. Leidtragende sind einmal mehr die AnrainerInnen und somit wir PerchtoldsdorferInnen, die damit leben müssen, dass scheibchenweise immer wieder lebendiger Boden versiegelt und zerstört wird. Die Klimaerwärmung lässt grüßen! Wir haben berufen, entscheiden wird dann der Gemeindevorstand, sehr zu hoffen, dass diese Zeit genützt wird, es gibt da keine Eile.

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Update März 2019:

Schon einmal, nämlich 2015 konnten wir ein Umbau-Projekt eines Anwaltes aus Mödling verhindern und mittels Ortsbildgutachten zu Fall bringen. Nun geht es erneut fürstlich zu: Obwohl das NÖ Raumordnungsgesetz besagt, dass „Flächen, die bei Hundertjährlichen Hochwassern überflutet werden, nicht als Bauland gewidmet werden dürfen", befinden sich die Teile der Grundstücke Hochstrasse 141 bis 143 im Überflutungsgebiet der „Dürren Liesing“ was auch am Bebauungsplan ausgewiesen wird. Das spielte bisher keine Rolle, da es sich hier um Gärten handelte. Trotzdem ist die Baulandwidmung auf diesen Flächen unzulässig.

 

Das hindert einen Anwalt aus Mödling nicht, zu dem bestehenden Haus einen Riesen-Zubau zehn Meter hoch und sechs Meter lang  in den Garten hinein zu planen, weiters insgesamt 9 KFZ-Stellplätze im Überflutungsgebiet zu platzieren. Eingedenk der Tatsache des Erwerbes der Liegenschaft (via Leibrente) winkt dem Herrn Anwalt ein möglicher satter Gewinn.

 

Das ganze Projekt hätte gar nicht entstehen können, wenn die ÖVP unserem Dringlichkeitsantrag am 26.09.2018 zugestimmt hätte: "Bausperre für maximal 2 Wohneinheiten im gesamten Bauland Wohngebiet." Erst im Dezember wurde ein - interessanterweise gleichlautender - Antrag der ÖVP beschlossen. Da war es aber dann leider zu spät, denn der Anwalt Dr.Dr. Fürst hat kurz davor sein Projekt eingereicht.

 

Die Bürgerliste organisierte am Samstag, 30.03.2019 eine Anrainerversammlung und versucht den verzweifelten Menschen zu helfen. Ein Foto zeigt den Garten der direkten Anrainerin Sonja Sperl, dort wo jetzt der Kamin ist, zwischen den Hütten, wird der geplante, zehn Meter hohe Zubau enden. Der Plan zeigt die Front, die den Anrainern zugewandt ist, das quadratische ist der Zubau.

 

Der Bürgermeister als Baubehörde ist gefordert, dieses Bauansuchen wegen Widerspruches zum § 15 NÖ Raumordnungsgesetz abzuweisen! Dort wird in Absatz 3 normiert, dass Flächen, die aufgrund der Gegebenheiten ihres Standortes zur Bebauung ungeeignet sind, nicht als Bauland gewidmet werden dürfen, insbesondere Flächen, die bei hundertjährlichen Hochwässern überflutet werden.

 

Zudem ist zu prüfen, ob der Lichteinfall auf die Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Anrainergrundstücken im gesetzlichen Ausmaß gegeben ist. Da hier die Bebauungsweise "offen oder gekuppelt" festgeschrieben ist, betrifft das auch Bauwerke, die nicht an der Straßenfront liegen.

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Update Juni/Juli 2015:

Das von BGM Martin Schuster in Auftrag gegebene Ortsbildgutachten beurteilte das gegenständliche Projekt abschlägig! Der Fürst-Turm ist somit Geschichte.

Frühjahr 2015:

Dr.Dr. Fürst, ein Anwalt aus Mödling, Erwerber der gegenständlichen Immobilie, plant ebendort einen zweigeschoßigen Ausbau sowie einen Zubau im Garten. Bürgerlisten-Chefin Gabriele Wladyka sieht das Projekt - ebenso wie manche Anrainer - kritisch.

 

Darauf angesprochen erklärte BGM Martin Schuster im Rahmen des letzten Bürgermeister-Frühstück, dass ein Ortsbildgutachten in Auftrag gegeben werden soll. Im Juni trafen sich Frau Wladyka und Herr Fürst zu einem ausführliche Gespräch, dabei wurden die unterschiedlichen Positionen mehr als deutlich.

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Update Oktober 2018:

Gäbe es die von uns wiederholt geforderten klaren Vorgaben für die Schutzzone "Erhaltungswürdiges Altortgebiet" - nicht nur Fassade, sondern auch die Kubatur soll erhalten bleiben, - dann könnte zB in der Hochstraße 37 statt eines eingeschoßigen Einfamilienhauses wohl nicht so einfach ein dreigeschoßiger Wohnblock mit sieben Wohnungen hingepfercht werden kann. Das ist kein Fall von würdiger Erhaltung, dafür aber angesichts der hier dargelegten Bauprojekte ein Treppenwitz, wenn es in der Bewerbung vollmundig heißt: "inmitten von Haurerhäusern" ... Ist die Bausperre zahnlos???

Nach zweieinhalb Jahren (!) ist es offenbar so weit: Aufgrund eines Bauansuchens vom 08.03.2016 (sic!) sollen in der Hochstraße 31 und 33 durch Um-, Aus- und Neubau sieben Wohnungen entstehen. Da es sich hier um ein Objekt in der Schutzzone "erhaltungswürdiges Altortgebiet" handelt, ist die Frage nach einem Ortsbildgutachten und die Forderung nach Festlegung wirksamer Vorschriften für diese Zone mehr als legitim.

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Update Juni 2018:

Im Netz finden sich zwei Projekte in der Hochstraße. Das eine preist modernes Wohnen in einem dreigeschoßigen Wohnhaus mit Tiefgarage an, das andere Neubauerweiterungen eines Stadthauses (siehe unten).

 

In der Hochstraße soll ein Zinshaus saniert und erweitert werden.