Wie aus unserem Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023 bekannt, hat die ÖVP gemeinsam mit den Grünen und zur Überraschung aller auch mit den NEOS die Umwidmung in der Ambros Rieder Gasse beschlossen - entgegen aller Argumente und Einwendungen.
Bürgerlisten-Chefin Gabriele Wladyka regt daher mit nachstehendem Schreiben an die Rechtsabteilung der Landesregierung an, den Beschluss zu überprüfen:
Im Gemeinderat am 12.12.2023 wurde die 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf beschlossen (Niederschrift im Anhang). Punkt 11a (früher 13) ist mit gravierenden Verfahrensmängeln behaftet und ich ersuche um eine eingehende Verordnungsprüfung und Aufhebung des Beschlusses.
1.) Änderungsanlass wurde nicht nachgewiesen:
§ 25 des NÖ Raumordnungsgesetzes legt betreffend Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes fest:
(!) Ein örtliches Raumordnungsprogramm darf nur abgeändert werden:
1. wegen eines rechtswirksamen Raumordnungsprogrammes des Landes oder anderer rechtswirksamer überörtlicher Planungen,
2. wegen wesentlicher Änderungen der Grundlagen
Behauptet wurde eine „wesentliche Änderung der Grundlagen“, die es aber nicht gibt. Denn eine Grundlage für die Flächenwidmungsplanänderung 2020 war auch das Verkehrskonzept „Mobil 2030“, und da findet sich keine Verbreiterung der Ambros Rieder Gasse. Hier wird vielmehr die Errichtung einer Begegnungszone zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen. Dieses Verkehrskonzept (um 170.000 Euro) sollte bis ins Jahr 2030 gelten. Die letzte Verkehrszählung hat 2019 stattgefunden und ergab rund 2000 Fahrten pro Tag, das ist laut DI Kniha bis heute unverändert, während Corona sind die Zahlen sogar gesunken. Welche Grundlagen sich in den letzten drei Jahren geändert haben sollen, ist im Auflagetext nicht zu finden.
Siehe VfGH:
V 65/2014-9
25.09.2014
11 von 12
Wesentliche Änderungen der Planungsgrundlagen müssen nach der angeführten Judikatur des Verfassungsgerichtshofes eine aktenmäßige und damit überprüfbare Dokumentation erfahren. Die im Bericht vom 11. August 2008 dargelegten Ausführungen vermögen eine solche Grundlagenforschung nicht zu ersetzen. Somit fehlt es jedenfalls an einer hinreichenden Dokumentation der wesentlichen Änderung der Planungsgrundlagen, weshalb das ÖRP schon aus diesem Grund gesetzwidrig ist.
2.) Stellungnahmen wurden nicht in Erwägung gezogen:
Es wurden rund 470 Stellungnahmen eingebracht, darunter auch einige sehr ausführliche und stichhaltige. Die wurden inhaltlich ignoriert. Wie der VfGH in einer Judikatur entschieden hat, genügt es nicht zu sagen „Wir schließen uns der Argumentation nicht an“.
Die Einwendungen müssen bewertet werden und es muss eine Abwägung erfolgen und ist dies in einer nachvollziehbaren Art und Weise darzulegen.
Hier wurde jede Stellungnahme mit demselben Text des Planungsbüros abgehandelt. Alle Stellungnahmen beinhalten die Befürchtung, dass durch Verbreiterung der Ambros Rieder Gasse der Durchzugsverkehr steigen könnte, darauf wurde überhaupt nicht eingegangen.
Siehe VfGH
V 2/2013-12, V 3/2013-12
19.06.2013
„... Aus den vorgelegten Aktenteilen ergibt sich, dass der Gemeinderat bei seiner Beschlussfassung auf die gegen die Änderung des Flächenwidmungsplanes vorgebrachten Einwendungen aber bloß mit dem Bemerken reagiert hat, dass er sich der Argumentation nicht anschließe. Er hat es völlig unterlassen, die Einwendungen zu bewerten und gegenüber den für die Änderung sprechenden Interessen und den vom Gesetzgeber aufgestellten Zielsetzungen abzuwägen und diese Abwägung in einer nachvollziehbaren eise darzustellen. Dies scheint einen Verfahrensfehler darzustellen, der die Verordnung mit Gesetzwidrigkeit zu belasten scheint."
3.) Der Auflagetext weist gravierende Fehler auf:
Nicht nur, dass einige Grundstücksnummern falsch sind, es wurde auch behauptet, dass der Garten der Liegenschaft Wienergasse 47 eine eigene Parzelle sei und für die „künftigen Bebaubarkeit“ die Verkehrsfläche verbreitert werden sollte.
4.) Der Auflagetext widerspricht dem Verkehrsgutachten Kniha, das als „Grundlage“ erstellt wurde:
Als Grundlage für die Umwidmung wurde von DI Kniha ein Gutachten erstellt, in welchem zu lesen ist, dass die Ambros Rieder Gasse eine „Sammelstraße“ für den Verkehr aus Kaltenleutgeben, Breitenfurt und Rodaun sei und aus den definierten Kriterien für die Straßenraumgestaltung Mindestanforderungen mit entsprechenden Breiten abzuleiten sind: Fließverkehr bei Einbahnführung >= 3,5m
Dagegen steht in der Auflage, dass die Fahrbahnbreite nicht verändert wird (also stellenweise 2m).
Den Auflagetext hat ein Anwaltsbüro verfasst (RA Dr. Pallitsch) und aufgrund meiner Eingabe, was alles falsch ist, hat Dr. Pallitsch geantwortet (6.September 2023 per mail an Jan Cernelic):
„Den Hinweis, dass die Fahrbahnbreite im Bereich der Ordnungsnummern 1 und 3 unverändert bleiben soll, habe ich aus den mir übermittelten Erläuterungsbericht schlichtweg übernommen. Was tatsächlich geplant ist bzw. gewünscht ist oder verkehrstechnisch möglich ist, kann ich nicht beurteilen und wäre mit dem Verkehrsplaner fachlich zu klären."
Der Verkehrsplaner HATTE ES ABER SCHON FACHLICH GEKLÄRT (Anhang); offenbar hat sich das Dr. Pallitsch gar nicht durchgelesen. Wie kann man da überhaupt von einer „Grundlagenforschung“ sprechen?
5.) Öffentliches Interesse nicht nachgewiesen:
Im Auflagetext steht zwar, dass die Änderung im „allgemeinen Interesse“ liegt, der Nachweis dafür fehlt aber.
Welches Interesse sollte die Bevölkerung an dieser Umwidmung haben, die - mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit - zu einer Steigerung des Durchzugsverkehrs führen wird und noch dazu das Gemeindebudget enorm belasten wird?
Über die Kosten wird beharrlich geschwiegen, obwohl das ein sehr wesentlicher Punkt ist. Grob geschätzt könnte der Umbau mindestens rund 500.000 Euro kosten.
6.) Grundeigentümer haben den Vertrag bezüglich Baumfällung außerhalb der Brutzeiten nicht unterschrieben:
In der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der NÖ-Landesregierung, erstellt von Mag. Claus Stundner, datiert mit 12.Oktober 2023 wird folgendes festgehalten:
„… Um allerdings einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen während der Brutzeit der Vögel hintanzuhalten, ist eine vertragliche Festlegung erforderlich, dass der Gehölzbestand, der bei Änderungspunkt 13 (jetzt 11a) entfernt werden muss, ausschließlich außerhalb der Brutzeit der Vögel erfolgt, was im vorliegenden Fall einen zulässigen Zeitraum von 1.September bis 15. Jänner ergibt. Sofern die erforderliche vertragliche Festlegung bei der Beschlussfassung vorliegt, führt die 11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Perchtoldsdorf aus Sicht des Fachbereiches Naturschutz nicht zu maßgeblichen Beeinträchtigungen des Artenschutzes.“
Bekanntlich liegt keine vertragliche Festlegung vor, da sich die Grundeigentümer natürlich weigern etwas zu unterschreiben, das eine Enteignung von 220m2 Bauland ermöglicht.
7.) ÖVP und NEOs ziehen bereits Rückwidmung in Betracht:
Wie sie im Protokoll (Anhang) unter TOP 9 11a nachlesen können, scheinen die ÖVP und die NEOs das örtliches Raumordnungsprogramm als Spielwiese zu sehen und stellen in Aussicht, dass - falls man kein zufriedenstellendes Projekt zusammenbringt - wieder eine Rückwidmung in Betracht gezogen wird:
„… Sollte eine derartige Lösung nicht gefunden werden oder nicht der ganze neue Planungsraum für eine Entflechtung der Verkehrsteilnehmer:innen benötigt werden, ist eine Rückwidmung der Verkehrsfläche vorgesehen. Nach Auffassung der
Marktgemeinde Perchtoldsdorf bleibt die Dispositionsfreiheit der Marktgemeinde vollinhaltlich erhalten, sodass eine Abtretung der tatsächlich notwendigen Teile der Liegenschaften vor einer finalen Lösung über die Gestaltung jedenfalls vermieden werden kann."
Zur geplanten Verbreiterung der Ambros Rieder Gasse hat Verkehrsreferent Christian Apl zu einem Webinar eingeladen. Vorweg: Fragen wurde keine beantwortet, dafür konnte Zeuge neuer Absurditäten werden.
Zu den dringenden Themen wie Kosten und Sicherheit der Verkehrsteilnehmer (wir erinnern uns an das von der aktuellen Bürgermeisterin für eine Verbreitung eingebrachte Argument der Zwillingskinderwägen), Bestandssicherheit der Bäume und Auswirkungen auf Verkehr und somit auf das Klima gab es nur Stehsätze und schwammige Antworten.
Der Abend lässt sich auf zusammenfassen wie folgt:
1.) Wir wissen jetzt, wie breit ein Auto mit Spiegeln ist bzw sein kann bzw sein darf.
2.) Wir wissen einmal mehr, dass sogar den Erfindern des Projektes die Kosten bzw deren Schätzung bzw ein möglicher Kostenrahmen unbekannt ist.
3.) Die uns regierende Koalition aus Schwarz-Grün ist sich hinsichtlich der Projekte uneins – sehr wohl aber einig ist sie betreffend empfindlicher Gebührenerhöhung für uns alle.
Aber der Reihe nach. Auf wiederholtes Nachfragen von unserer Seite wie auch von anderen Kollegen der Opposition hinsichtlich der Kosten musste der anwesende Finanzreferent Wolfgang Hussian zugeben, dass er diesbezüglich keine Ahnung hat. Herrn Apl schweben hier Förderungen vor – in welcher Höhe, darüber ist er mit sich selbst uneins.
Unsere Schätzung von rund € 200.000,-- Entschädigung für den Grundeigentümer und weiteren € 500.000,-- für den Umbau ist durchaus realistisch; ihr wurde seitens ÖVP und Grüne lediglich halbherzig und ohne nähere Aufklärung in typischer unsachlicher Manier widersprochen.
Klar herausgekommen ist, dass es keine Abstimmung zwischen Schwarz-Grün gibt, was das Projekt, was mögliche Varianten betrifft. Der von Herrn Apl eingebrachte Vorschlag wird von der ÖVP nicht ernst genommen, ist tatsächlich undurchführbar und für die Gemeinde unleistbar.
Kollege Hussian sprach aus, dass „die Bäume es wohl nicht überleben werden“ – das steht klar im Widerspruch zu früher gemachten Versprechungen, „die Bäume zu retten und ins Projekt einzubeziehen“.
Auch der Radweg gegen die Einbahn, der ja aus dem NICHTS kommt, scheint nicht mit der ÖVP abgestimmt zu sein, sondern ist anscheinend vom Verkehrsreferenten frei erfunden.
Bedenklich ist, dass es hier nicht um irgendwelche Wunschvorstellungen eines x-beliebigen Gemeinderates geht, sondern dass erneut hinter einem nicht durchdachten und nicht finanzierbaren Projekt der derzeit amtierende Vizebürgermeister steht! Transparenz geht anders!
Besonders brisant:
Herr Apl befürwortete ausdrücklich, dass weiterhin Fahrzeuge mit mehr als 2m Breite durch die Ambros Rieder Gasse fahren, obwohl das verboten ist. Er meint, sonst wäre dann woanders ja mehr Verkehr.
Dazu das Kommentar eines Teilnehmers:
„Also der Vizebgm fordert offen zu Verwaltungsübertretungen auf. DAS ist sportlich...dann fahren sämtliche andere KFZ-Lenker, die über 2m breit sind wo anders, idealerweise auf Hauptverkehrsrouten mit entsprechenden Straßen. Diese Aussage finde ich schon fast skandalös.“
Von „weniger Autos“ ist plötzlich keine Rede mehr! Es wurde klar und deutlich, dass Schwarz-Grün sehr wohl den Durchzugsverkehr in die Ambros Rieder Gasse leiten will weil „da wohnen eh wenige Leute“.
Aufgrund der Witterung werden wir keine neuerliche Kundgebung abhalten, wir rufen aber auf:
KOMMT BITTE IN DIE ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG AM 12.12.2023 um 18.30, Rathaus, erster Stock. Ihr könnt dann live miterleben, wie die Schwaz-Grüne Mehrheit über die Bürger drüberfährt und mit vollen Händen unser Steuergeld verprasst, den Schuldenberg neuerlich anwachsen lässt und unseren Ort weiter ruiniert.
Weiters ergab eine facebook-Umfrage mit 236 Teilnehmern, dass nur 12% diese Umwidmung befürworten.
Statt endlich sparsam zu wirtschaften (wie schon der Rechnungshof dem damaligen Bürgermeister dringend empfohlen hat), plant Schwarz-Grün die Gebühren um bis zu 40 % zu erhöhen, umso 3 Mio in die Gemeindekasse zu bekommen.
Ob privater Haushalt oder Gemeinde: So plant man keine Projekte, so wirtschaftet man nicht – schon gar nicht mit dem Geld anderer!
Ein großer Erfolg war unsere Kundgebung am 25.11.2023 gegen die Verbreiterung der Ambros-Rieder-Gasse in Perchtoldsdorf (siehe noe24.at). Herzlichen Dank für Ihr Kommen, für Ihre Unterstützung!
Trotz Kälte kamen zahlreiche besorgte Mitbürger, um ihren Unmut über die von der Schwarz-Grünen Gemeinderatsmehrheit geplanten (sinnlosen) Umwidmung kundzutun.
Besonders gefreut hat uns, dass auch SPÖ-Gemeinderat Toni Plessl uns mit Tat und Wort unterstützt hat. Zwar heute nicht dabei aber sehr wohl dagegen sind unsere Kollegen von NEOS und FPÖ.
Am 12. Dezember 2023 soll im Gemeinderat der Beschluss gefasst werden, falls es nicht doch noch ein Umdenken gibt. „Auch Politiker können gescheiter werden“, sagte schon Bruno Kreisky – wir hoffen bei unseren Schwarz-Grünen Kollegen darauf!
Übrigens: Es gibt KEIN Geld im Budget 2024, weder für die Entschädigung des Grundeigentümers bei Grundabtretung, noch für die Herstellung der neuen Verkehrsfläche, obwohl das ganze 2024 spruchreif wird und dann Handlungsbedarf besteht!
Und so nebenbei erinnert SPÖ-Vertreter Toni Plessl daran: In dieser Gasse wurde in den letzten Jahren wiederholt Steuergeld für die Evaluierung von einander durchaus widersprechenden Projekten ausgegeben. So könnten bald – wo mal eine Begegnungszone angedacht war, LKWs durchrollen. Wie sich das mit den Zwillingskinderwägen vertragen soll – so das Argument der derzeitigen Bürgermeisterin für eine Verbreiterung der Straße – das erschließt sich niemandem.
Falls Schwarz-Grün nicht einlenken, werden wir am 12. Dezember VOR der Gemeinderatsitzung um 17.30 vor dem Rathaus noch einmal demonstrieren. Wir freuen uns, Sie auch dort wieder zu sehen!
Wieder müssen wir sie um Ihre Unterstützung bitten. Die beabsichtigte Verbreiterung der Ambros-Rieder-Gasse (der Beschluss ist für den 12.12.2023 geplant) und die damit verbundene Entfernung der schönen und ortsbildprägenden Bäume kann noch gestoppt werden!
Dass die Bäume wegkommen, ist inzwischen aktenkundig, auch wenn ÖVP und Grüne immer noch behaupten, dass diese bestehen bleiben und "integriert" werden. Verkehrsreferent Apl hat sogar ein Projekt präsentiert, worüber er bereits 20 Jahre brütet.
Die Hälfte-Grundbesitzer bekamen einen Brief vom Bauamtsleiter (im Namen der Bürgermeisterin), der sie auffordert, einen Vertrag zu unterschreiben, dass sie die Bäume "außerhalb der Brutzeit der Vögel fällen"!
Der Text im Wortlaut:
"Die Eigentümer der unter Punkt I. angeführten Grundstücke verpflichten sich, den Gehölzbestand der beim Änderungspunkt 13 des örtlichen Raumordnungsprogrammes (11.Änderung) entfernt werden muss, ausschließlich außerhalb der Brutzeit der Vögel, das ist von 1. September bis 15. Februar, zu entfernen."
Damit wird klar, dass man die Bäume weghaben will und die Straße verbreitert werden soll.
Die Gemeinderatsmehrheit entpuppt sich einmal mehr als Betonierer und Planierer.
Übrigens hört man KEIN WORT zu den voraussichtlichen Kosten dieser Umgestaltung; der Finanzreferent meint, das hat mit der Umwidmung "gar nichts zu tun". Grob geschätzt wird das nicht unter 500.000 Euro zu machen sein.
Bitte kommen Sie am 25. November 2023 um 10 Uhr zur Ambros-Rieder-Gasse, Treffpunkt am Gehsteig vor der Liegenschaft Wienergasse 47.
Wir werden dann die Straße für eine Stunde blockieren (wenn es die BH erlaubt).
Aus dem Brief von PBL-Chefin Gabriele Wladyka:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 10.11.2023 habe ich die Ambros-Rieder-Gasse vermessen (mittels Laser):
Vorne beim ersten Baum: Breite 6,07m
Dahinter beim Mauervorsprung: 5,22m
Das beweist bereits, dass das Projekt von Vizebürgermeister und Verkehrsreferent Christian Apl nicht durchführbar ist.
* Das Niveau der Parzelle Wienergasse 47 ist ca 1m höher als die Verkehrsfläche der Gasse.
* Wenn der erste Baum stehenbleiben und auch die Mauer bleiben sollen (Aussage Apl), geht es sich lediglich ganz vorne mit 2,5m Fahrbahn, 1,5m Radweg und 1,5m Gehweg aus. Herr Apl hat in seiner Skizze allerdings den kleinen Gehsteig an der Mauer (54cm) entfernt, sodass die Autos dann direkt an der Mauer fahren.
* Gleich dahinter beim Mauervorsprung müsste aber die Mauer entfernt und die Straße nach links verschwenkt werden, (siehe Abbildung). Da müssten dann 1m Gelände abgegraben, somit dem Baum die Wurzeln gekappt werden.
* Die Fahrbahn würde dann zwischen zweitem und drittem Baum laufen, was unweigerlich zum Tod dieser Bäume führen würde und aufgrund der Geländehöhenunterschiede kaum realisierbar wäre.
Und über die Kosten wird überhaupt nicht geredet, Geld spielt bei uns also keine Rolle. Wenn ein paar Meter Gehsteig beim "begleiteten Wohnen" € 70.000,-- gekostet haben, könnte man hier wohl mit € 500.000,-- rechnen. Und wofür? Für einen - nicht gegenverkehrstauglichen - 1,5m Radweg? Und ein paar cm zusätzlichen Gehsteig?
SO GEHT DAS NICHT!
Wenn kein Projekt realisiert werden kann, das den Vorgaben entspricht, nämlich "Fahrbahnbreite bleibt unverändert und Bäume bleiben stehen", kann man eben NICHT umwidmen!
Und: Das ist kein "Projekt für die Zukunft", sondern: Sobald umgewidmet ist und alles dem Bauträger gehört, bricht dieser die Nebengebäude ab (wie er geschrieben hat) und wird er auch die Bäume vermutlich entfernen. Ohne Umwidmung hat er dazu keinen Anlass.
Bereits bei der vorletzten Änderung 2020 habe ich gefordert, diese ortsbildprägenden Bäume zu schützen, hat aber keinen interessiert …
Detail am Rande: Wenn der Radweg (im Bild in Orange) die Radfahrer von der Eigenheimstraße auffangen soll (so die Idee), dann würden in der Wienergasse sieben bis acht Parkplätze wegfallen, weil andernfalls die Durchfahrtsbreite nicht mehr gegeben wäre. - Wie diese Problem für die AnrainerInnen gelöst werden soll, darüber schweigt man sich aus ...
Die Aussendung zur geplanten Verbreiterung der Ambros-Rieder-Gasse von derzeit 4m auf 7,5m kommentierte die aktuelle Bürgermeisterin Andrea Kö folgendermaßen:
„Es stimmt, dass wir an ein Projekt zur Verbreiterung denken. Allerdings nur zur Verbreiterung des Gehsteiges."
Das bedeutet, die Fahrbahn soll bleiben wie sie ist, bei 2m bis 2,5m. Der Gehsteig auf der Seite der Liegenschaft Wienergasse 47 wird somit von derzeit ca. 50 cm auf 4m verbreitert, der Gehsteig auf der anderen Straßenseite bleibt bei 1m. Das macht insgesamt 5m Gehsteig! In ganz Perchtoldsdorf gibt es nirgendwo einen derartigen Luxusgehsteig! Welchen Sinn hat das? Damit die unzähligen Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer, auf die sich unsere Bürgermeisterin beruft, dann nebeneinander fahren können? Nebenbei bemerkt: Im Gutachten ist vom von Vorteilen für den Autoverkehr die Rede ...
Beschlossen werden soll das Ganze in der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2023, falls nicht doch noch ÖVP und Grüne zur Vernunft kommen. Für die Grundstückseigentümer würde das bedeuten: Wenn sie auch nur eine Kleinigkeit zubauen, zB eine Dachgaube, müssen sie abtreten und diese 220m2 der Gemeinde übergeben: "Die Grundflächen sind frei von in Geld ablösbaren Lasten und geräumt von Bauwerken, Gehölzen und Materialien zu übergeben." (§ 12 NÖ-Bauordnung)
Sie müssten also die Einfriedungsmauer und das Nebengebäude abreißen und die wunderschönen alten Bäume auch fällen. Nicht nur, dass dies einer Enteignung gleich kommt, es wird einmal mehr der Charakter des Ortsbildes im Altortbereich zerstört. Wenn das Schule macht, dann droht Ähnliches auch in anderen Gassen & Straßen, zB Hochstraße.
Sowohl Verkehrsreferent Christian Apl als auch die Frau Bürgermeisterin habe versichert, dass die riesigen alten Bäume in der Ambros-Rieder-Gasse stehenbleiben und "integriert" werden. (Aber mit den Bäume haben es die beiden ja, siehe der geschändete Burgvorplatz: zuerst den Park für unser aller Geld teuer roden lassen, dann Bäume in Trögen aufstellen - und jetzt sollen diese in die Erde gepflanzt werden! Was für eine Meisterleistung! Was für ein Pflanz!)
Gibt es da jetzt neue Erkenntnisse? Auf dem Bild, das die "Marktgemeinde Perchtoldsdorf" just am Tag unserer Pressekonferenz ua auch zu diesem Thema auf Facebook gepostet hat, sieht es jetzt nicht danach aus. Statt ehrwürdiger Bäume giftgrüne Pinien (?), der obligate Radweg - und hoch oben kreisen offenbar schon die Pleitegeier.
Wir von der Perchtoldsdorfer Bürgerliste bekämpfen dieses Vorhaben (siehe unten unsere Stellungnahme zu diesen und andere geplanten Veränderungen des Raumordnungsprogrammes) und werden eine Aussendung an jeden Haushalt mit Unterschriftenliste versenden (siehe auch weiter unten).