Walzengasse & Fröhlichgasse - fröhlich niedergewalzt

Update Jänner 2020:

 

Zur Vorgeschichte: Ein 1800 m2 großes Grundstück - früher stand dort eine schöne Villa - wurde in drei Parzellen zerstückelt und soll mit sechs Häusern und Nebenanlagen fast vollständig versiegelt werden. Wenn die ÖVP die Mindestgrundstücksgröße früher von 600 m2 auf 800 m2 erhöht hätte, wären sich nur vier Häuser ausgegangen. In der Cottage Wohnzone - Sonnbergviertel ua - ist festgelegt "Starke Durchgrünung - keine Verdichtung" - allerdings wurde verabsäumt, entsprechende Festlegungen im Bebauungsplan zu verordnen.

 

Hier war die erste Einreichung falsch - es waren die Seitenabstände zu gering. Das störte das Bauamt offenbar nicht. Erst aufgrund der Einwendungen der Anrainer wurde der Plan geändert. Die Situierung der Pflicht-Stellplätze war dann jedoch so, dass diese unzulässigerweise nicht getrennt befahrbar waren. Unter Berufung auf eine Rechtsauskunft vom Land macht man für den Bauträger eine Ausnahme - was nicht nötig gewesen wäre, denn es wurde hier von einer Möglichkeit seitens der Gemeinde gesprochen, einen Rechtsanspruch auf eine derartige Ausnahme hat der Bauwerber nicht.

 

Die Berufungen der Anrainer wurde jetzt mit dem Argument abgeschmettert, "dass es sich um keine Anrainerrechte handelt", inhaltlich wurde also gar nicht drauf eingegangen.

 

Es hat ganz den Anschein, als wäre die Bauordnung leider im Sinne der Baulobby so verändert worden, dass die Anrainer kaum mehr Rechte haben: Bebauungsdichte, Höhe (nur was den Lichteinfall betrifft), Stellplätze usw "geht niemanden was an", wenn was Falsches bewilligt wird, kann keiner was dagegen machen. 

----------

Update September 2019:

 

Berufung gegen Bewilligung - Zunächst sei einmal mehr festgehalten, dass die Baubehörde sämtliche Einwendungen der Anrainer ernst zu nehmen hat, völlig unabhängig davon, ob es sich um "subjektiv-öffentliche Anrainerechte" handelt, denn es ist nicht zulässig, etwas Unrichtiges zu bewilligen, nur weil es den Anrainer angeblich nichts angeht.

 

Warum unrichtig? - Weil hier ein eklatanter Widerspruch zu den Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vorliegt. § 3 Z 4 der Bebauungsvorschriften von Perchtoldsdorf schreibt die Anzahl von Stellplätzen für KFZ für Wohngebäude fest wie folgt: "Die Anzahl der... zu errichtenden Stellplätze für KFZ wird für Wohngebäude mit 2 Stellplätzen pro Wohneinheit ab der zweiten Wohneinheit festgelegt." Somit sind hier für zwei Wohngebäude mit je einer Wohneinheit drei KFZ-Pflichtstellplätze erforderlich.

 

Pflichtstellplätze sind laut Rechtsauskunft des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung so anzuordnen, dass sie völlig unabhängig voneinander befahrbar sind. Im Projekt hier sind zwei Stellplätze hintereinander vorgesehen, sodass der hinten Parkende nur dann rausfahren kann, wenn der Vordere auch rausfährt. Somit ist die Stellplatzverpflichtung nicht eingehalten und die Baubewilligung hätte nicht erteilt werden dürfen bzw ist vom Gemeindevorstand aufzuheben.

 

Eine weitere Rechtsauskunft besagt: "Sollte es nicht möglich sein, Stellplätze zu errichten - auf dem Baugrund oder im Umkreis von 300m - so ist die Anzahl der zu schaffenden Wohneinheiten so zu verringern, dass die vorgeschriebenen Stellplätze errichtet werden können.“

 

Erwiderung des zuständigen Bearbeiters des Bauamtes in Perchtoldsdorf: "Bei den Bebauungsvorschriften handelt es sich um eine Verordnung des Gemeinderates im eigenen Wirkungsbereich. Somit sind zur authentischen Interpretation der Bebauungsvorschriften die Gemeindebehörden berufen. Pflichtstellplätze dürfen im Ein- und Zweifamilienhausbereich hintereinander angeordnet werden, weil im familiären Bereich damit gerechnet werden kann, dass das Rangieren funktioniert"

 

Dem halten wir entgegen: Ein Mitarbeiter des Bauamtes ist keineswegs befugt, Bebauungsvorschriften authentisch zu interpretieren – noch dazu in einer Weise, die man als dem Bauträger durchaus "entgegenkommend" bezeichnen kann. Eine authentische Interpretation als besondere Form der Auslegung von rechtliche relevanten Texten steht nach § 8 ABGB ausschließlich dem Gesetzgeber zu. Die Behörde hat – im Sinne der Gewaltenteilung – die Gesetze lediglich zu vollziehen.

 

Eine derartig Auslegung steht zudem im krassen Gegensatz zu den Intentionen des Gemeinderates. Die Anzahl der Pflichtstellplätze wurde nämlich vom Gemeinderat bewusst so gewählt, um die Anzahl der Wohneinheiten einzuschränken und somit eine schonende und langfristige Siedlungs- und damit verbundene Verkehrsentwicklung zu ermöglichen.

 

Hier hätte der Bauwerber überdies die Möglichkeit gehabt, statt zwei Einzelhäusern ein Doppelhaus zu errichten, wo er dann ausreichend Platz für die Stellplätze gehabt hätte. Freistehende Einfamilienhäuser sind auch vom Energieverbrauch und aus Klimaschutzgründen wenig wünschenswert, sodass es in keiner Weise den Intentionen des Gemeinderates entspricht, hier Ausnahmeregelungen zu schaffen, um derartige Bauwerke zu ermöglichen.

 

Eine Berufung gegen den Bescheid und ein Antrag auf Aufhebung der Baubewilligung wurden eingebracht.

----------

Update Februar 2019:

Einmal mehr hat die Perchtoldsdorfer Bürgerliste einen Fehler bei einer Bau-Vorprüfung aufgedeckt! Die Einwendungen von uns und von zahlreichen AnrainerInnen haben das Projekt zurück an den Start verwiesen. Gründe: Bauwich zu gering, Gebäudehöhe zu hoch. Eine Ausnahmeregelung zum "Ortsbildschutz" kam natürlich bei diesem Projekt nicht in Frage. Jetzt gibt es einen Verbesserungsauftrag an den Bauträger. Ein Rätsel bleibt, warum es einmal mehr Laien sind, die Experten des Bauamtes auf einen Fehler aufmerksam machen müssen. Offenbar kann man sich auf deren Vorprüfung nicht verlassen. Daher fordert die Perchtoldsdorfer Bürgerliste bereits seit 20 Jahren: Schauen wir uns die Einreichpläne so wie früher vorab im Bauausschuss an. Das spart Zeit, Geld, Streit, schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und bewahrt das Ortsbild vor seelenlosen Betonblöcken. Neben dem Finanzhaushalt brauchen auch Bauverfahren Transparenz - und es liegt am Bürgermeister hier endlich aktiv zu werden.

Update September 2018:

Auf einem Grundstück in der Walzengasse sollen drei (!) Doppelhäuser entstehen. - Damit Zerstörung, Bauwut und Bodenversiegelung endlich ein Ende haben braucht es vernünftige Bebauungsvorschriften. Seit Jahren von uns eingefordert und wiederholt unterstützt von den anderen Oppositionsparteien hoffen wir auf Umdenken und Einlenken der herrschenden Partei.

Update August 2018:

Und wieder hat ein Bauträger zugeschlagen: Eine Villa in der Walzengasse soll abgerissen, das Grundstück in drei Parzellen zerteilt und drei (!) Doppelhäuser darauf errichtet werden. Wieder wird klar, wie dringend die Mindestgröße für neugeschaffene Parzellen erhöht werden muss.Genau das empfiehlt übrigens auch das Land NÖ in seinen Ausführungen: "Diese Ziele (Verdichtung stoppen) können durch Maßnahmen wie die Festlegung von Mindestbauplatzgrößen, entsprechenden Bebauungsdichten, Freiflächen und deren Gestaltung, Einziehen von Baufluchtlinien und dergl. sehr gut erreicht werden, wenn dies gewünscht ist und diese nachvollziehbare Ziele der Gemeinde darstellen."

 

Die Zerstörung unserer Ortschaft geht trotz der erreichten Bausperren für das Bauland-Kerngebiet ungebrochen weiter. Struktur und Charme unseres Ortes drohen unwiederbringlich verloren zu gehen.

 

Eine sinnvolle Ausgestaltung der örtlichen Bebauungsvorschriften ist daher dringend notwendig, ua auch um ein Fortschreiten der Zersiedelung zu stoppen. Wir fordern daher:

  • Schluss mit der Zerstückelung von Grundstücken in 600m2 oder gar nur 300m2 "große" Parzellen
  • Festlegung einer Mindestgröße für neu geschaffene Parzellen von 1000m2 (bestehende Bauplätze sind davon nicht betroffen)
  • maximal zwei Wohneinheiten im gesamten Bauland-Wohngebiet
  • Freiflächen und Baufluchtlinien zur Erhaltung von Grünräumen im Bauland

Es braucht Maßnahmen zum Schutz des "erhaltungswürdigen Altortgebietes" - Schluss mit architektonischen Experimenten. Daher:

  • Neubauten haben sich in Stil und Ausgestaltung am herrschenden Straßenbild zu orientieren
  • großvolumiger Wohnbau zerstört das Ortsbild und ist daher nicht zuzulassen

Stoppen wir Geldgier und Bauwut jetzt! Wenn Sie uns dabei helfen wollen, füllen Sie bitte nachstehende Unterschriftenliste ausUnser Ort hat Charakter - Politik und Wirtschaft sollten ihn auch haben.

Download
Retten wir Perchtoldsdorf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 18.3 KB

Tigerwurth - eine Legend wird gekillt

Juni 2018:

Eine Liegenschaft in der Walzengasse (ehemals Tigerwurth) soll verkauft werden. Da offenbar vor der durchgesetzten Bausperre im Kerngebiet angesucht wurde, droht ein Koloss von 16 Wohnungen (statt sechs). Dies unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Ausarbeitung von sinnvollen Baubestimmungen zum nachhaltigen Schutz unseres Altortes, dem Kern von unserem Perchtoldsdorf. Die Bürgerliste Perchtoldsdorf fordert seit Jahren einen Ensembleschutz"Die hier gewachsene Beziehung schafft eine Einheit, die für sich einen besonderen Wert darstellt und deren Erhaltung als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen ist" - so die Definition des BundesdenkmalamtesAber offenbar interessiert sich die herrschende Großpartei nicht für unser Perchtoldsdorf.

 

Die Aussage, dass man nichts machen kann, wenn privat an privat verkauft, ist eine Ausrede. Der Bürgermeister entscheidet als Baubehörde erster Instanz über ein Bauansuchen. Er kann dieses zB aus Gründen der Wahrung des Ortsbildes nach § 56 der NÖ Bauordnung ablehnen: "Bauwerke, die einer Bewilligung nach § 14 bedürfen oder nach § 15 der Baubehörde anzuzeigen sind, sind so zu gestalten, dass sie in einem ausgewogenen Verhältnis mit der Struktur und der Gestaltungscharakteristik bestehender Bauwerke im Bezugsbereich stehen. Dabei ist auf die dort festgelegten Widmungsarten sowie auf die Charakteristik der Landschaft, soweit sie wegen des Standorts des geplanten Bauwerks in den Bezugsbereich einzubeziehen ist, Bedacht zu nehmen."