Nachbericht zur Sitzung vom 27.03.2019

Wieder ein großer Erfolg für die Bürgerliste Perchtoldsdorf – Bausperre kommt!

Nachdem jahrelang immer wieder unsere Forderungen für Vorschriften gegen die Zerstückelung von Grundstücken abgeschmettert wurde, setzt nun – und 693 von uns gesammelten Unterschriften später – ein Umdenken ein: Künftig soll die Mindestfläche eines Grundstückes 800 m², statt bisher 600 m² betragen. Das bedeutet, dass jetzt auf 800 m2 maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden können, so bleibt auch mehr Grünraum erhalten.

 

Wie wichtig der Kampf gegen die Profitgier diverser Bauwerber ist, zeigt der Fall Beatrixgasse 5: Dort sollten 17 Wohnungen und 33 Stellplätze errichtet werden – direkt neben einer für unsere Trinkwasserversorgung wesentlichen Quelle! Seitens der schwarzen Fraktion war man erschreckenderweise zu Zugeständnissen bereit, um dem Bauwerber Kosten für Sicherungsarbeiten zu ersparen. So sollte etwa die verbaubare Fläche von 60% auf 80% angehoben und ein zusätzliches Stockwerk erlaubt werden. Nach von unserer Seite initiierten und gemeinsam mit anderen Oppositionsparteien eingelegten massiven Protesten folgte der nächste schwarze Streich: Ein der Gemeinde gehörende Wiese gegenüber sollte für Parkplätze geopfert, versiegelt werden. Wir haben gegen diesen Wahnsinn gemeinsam mit anderen Parteien erfolgreich demonstriert: Der Plan musste zurückgezogen werden; gebaut werden lediglich 14 Wohnungen, statt der vorgeschriebenen 27 Parkplätze wird es nur 8 geben. Nicht unbeachtlicher Wermutstropfen hier: Auf die gesetzlich vorgeschriebene Ablöse für die fehlenden 19 Stellplätze in der Höhe von über € 350.000,-- verzichtete die schwarze Mehrheit großzügig – zu Lasten des Steuerzahlers.

 

Der Rechnungsabschluss zeichnet ein desaströses Bild: die Ausgaben toppen bei weitem die Einnahmen. Der von der aktuell herrschenden Partei gefeierte Schuldenabbau stimmt so nicht ganz, denn das Loch wurde – zudem nur notdürftig – gestopft mit dem Verkauf von 100 Gemeindewohnungen. Folgt man der vernichtenden Kritik des Rechnungshofberichtes hinsichtlich der Preisgestaltung, dann darf man wohl sagen, dass hier unser Tafelsilber zu billig verscherbelt wurde.

 

Von Transparenz darf man nicht reden, wenn man den Prüfungsausschuss regelmäßig bei Ausschreibungen (zuletzt Hyrtlhaus) nicht einbindet, jahrelang die Prüfung der beiden gemeindeeigenen Gesellschaften nicht zulässt. Und daneben steigen fröhlich die Personalkosten um mehr als 4% pro Jahr (etwa durch die Doppelbesetzung der Position des Amtsdirektors). In der Kostensteigerung nicht abgebildet ist, dass immer wieder teure Beraterleistungen extern vergeben werden: zB für Marktplatzumgestaltung – bis dato ergebnislos bzw so geheim, dass das Siegerprojekt erst – welch ein Hohn – erst beim Dorfdialog am 26.10.2019 vorgestellt wird. Fraglich: Wer ist in die Entscheidung eingebunden? Welche Kostenexplosion dürfen wir uns hier wieder erwarten? Aber zB auch zuletzt für fünf (!) Gutachten für die Entgegnung des Rechnungshof-Berichtes – Kostenpunkt: knapp € 36.000,--.

 

In dieser Hinsicht daher völlig unverständlich ist der schwarz-grüne Antrag (und dann natürlich Beschluss) über ein Verkehrskonzept in der Höhe von € 170.000,-- (!) – und das auf Basis einer Ausschreibung aus dem Jahre 2007 – die nicht vorgelegt wurde! Im Budget ist das Geld übrigens nicht drin, sondern wird in die Nachtragsvoranschläge für 2019 und 2020 gepackt. Offenbar nimmt man die Rügen des Rechnungshofes hinsichtlich Verschwendungssucht und Transparenz nicht ernst.

 

Der Hinweis aus den Reihen der Mehrheitspartei, dass ein Widerruf einer bestandsfest gewordenen Ausschreibung nicht zulässig sei, geht in die Irre. Es ist ausjudiziert, dass ein Widerruf auch hier stets dann zulässig ist, wenn Anpassungen in den Ausschreibungsunterlagen notwendig sind (zB aufgrund geänderter Umstände, neuer Erkenntnisse, Preisänderungen) und aufgrund dieser kalkulationsrelevanten Änderungen Einschränkungen für den wirtschaftlichen Wettbewerb zu fürchten sind. Unserer Bitte an den Vertreter der Grünen, Herrn Apl, den Antrag zu überarbeiten, im Juni neu vorzulegen, wurde leider nicht entsprochen, der Antrag mit schwarz-grüner Mehrheit durchgewunken. Unsere vier Fragen an den Bürgermeister wurden ebenso bis dato nicht beantwortet.

 

Übrigens: Die € 35.000,-- für ein knapp 100seitige Radfahrkonzept fallen hier schon fast gar nicht mehr ins Gewicht.

 

Man wird den Eindruck nicht los, dass die derzeit noch herrschende Partei nachgerade um die nächste Ohrfeige vom Rechnungshof bettelt.

 

Das schwarze Prestige-Projekt Hyrtlhaus ist endlich fertig – und hat satte € 300.000,-- verschlungen. Der Mietvertrag für das Hyrtl-Cafe wurde vorerst auf zwei Jahre abgeschlossen – und hat einen „Bonus“ für die Mieterin: wird der Vertrag nicht verlängert, werden 80% der Investitionen bis zu einer Höhe von € 90.000,-- ersetzt. Das silberne UFO am Dach (Lüftung) ist übrigens äußert hübsch geraten und passt gut zum (teuren) Betongrau des Burgvorplatzes.

 

Beschlossen wurden außerdem die Richtlinien für Betreubares Wohnen (wir haben uns hier durch Recherche von best practice Beispielen eingebracht und in einem jahrelangen Ringen dafür gesorgt, dass Bäume und Grünflächen erhalten bleiben) sowie der Zubau an das Gymnasium.

 

Ergänzung betreffend der uralt Ausschreibung - unsere vier Fragen an den Herrn Bürgermeister:

1. Eine Vergabe einer Rahmenvereinbarung setzt ernsthafte Beschäftigungsabsicht voraus. – Kollege Apl betonte, dass die Zeit dränge, was die Überlegung auskommen lässt, dass 12 Jahre lang nichts passiert ist.

 

2. Grundsätzlich dürfen Einzelaufträge nur an die Partner der Rahmenvereinbarung vergeben werden, die von Anbeginn an am Verfahren beteiligt waren. – Finden sich die im Antrag der Gemeinderatssitzung vom März 2019 angeführten Unternehmen auch in der 12 Jahre alten, nicht vorgelegten Rahmenvereinbarung?

 

3. Der Auftraggeber hat den Zeitraum des Leistungsabrufes in der Rahmenvereinbarung zu bestimmen, eine Laufzeit eindeutig anzugeben. – Ist dies hier geschehen? Die Begrenzung der Laufzeit erstreckt sich dann auch auf die Vergabe von Einzelaufträgen.

 

4. Eine Regelung der Laufzeit ist deswegen wichtig, weil der Ausschreibungsgegenstand für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung dem freien Wettbewerb entzogen ist, daher sind Vertragsverlängerungen unzulässig und ist nach Laufzeitende neuerlich auszuschreiben. Eine Ausdehnung ohne Neu-Ausschreibung ist nur in Ausnahmefällen zulässig; dies sind ausführlich zu begründen und sind diese Erläuterungen dem Akt beizulegen. – So hier eine Verlängerung der 12 Jahre alten Rahmenvereinbarung vorliegt bzw angestrebt wird – gibt es Gründe dafür? Werden diese dem Gemeinderat vorlegt? Dem Akt beigelegt?