Nachbericht zur Sitzung vom 21.03.2018

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2018 konnten wir (ua auch dank Ihrer Unterstützung) wieder einige Erfolge für Sie verbuchen! So wurde einstimmig (!) eine Bausperre für das Bauland-Kerngebiet beschlossen und die Widmung des Grundstückes in der Beatrixgasse wird nicht abgeändert! Die Umwidmung von drei Liegenschaften in der Wienergasse wurde von der Tagesordnung genommen, der Bau von zwei zusätzlichen Etagen ist damit vom Tisch. Unsere Anträge auf Bausperre für Grundstücke in geschlossener Bebauungsweise sowie auf Beratung von Bauprojekten vorab im Bauausschuss werden in den sachlich zuständigen Ausschuss verwiesen.

 

Zur Bausperre: Seit der Novelle des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2017 gibt es die Möglichkeit, auch im Bauland-Kerngebiet eine Beschränkung der Wohneinheiten festzulegen (6, 12 oder 20 pro Parzelle). Beharrlich haben wir diese Möglichkeit immer wieder präsentiert und versucht, den Baureferenten von unserem für Perchtoldsdorf notwendigen Anliegen zu überzeugen. Großes Erstaunen aber auch Freude herrschte daher, dass Baureferent Dr. Jan Cernelic von der ÖVP (Anmerkung: ob jetzt die Facebook-Erregungsschreiber statt nur über die Bürgerliste auch über Schwarz, Rot, Pink & Co herziehen?) in der Sitzung einen mit unserem fast wortidenten Dringlichkeitsantrag in diese Richtung einbrachte. Zwar sollen künftig auch mehr als sechs Wohneinheiten möglich sein – allrdings nur dann, wenn in einem Umkreis von 100 Meter mehr als 50% der Gebäude eine gewisse Anzahl von Wohneinheiten aufweisen; mehr als 20 dürfen es aber in keinem Fall sein. Laut BGM Martin Schuster gilt die Bausperre für zwei Jahre (drei Jahre wären nach dem Gesetz möglich), erste Ergebnisse der Ortsentwicklungsanalyse sollen bereits in einem Jahr vorliegen.

 

Es ist sehr zu hoffen, dass die so bezeichnete Atempause für den Ortskern unseres schönen Perchtoldsdorf sinnvoll genutzt wird und Richtlinien erarbeitet werden, die Monsterbauten im Bauland-Kerngebiet nicht mehr ermöglichen und zukünftig im Falle von Einzelinteressen nicht ausgehebelt werden. Hier Druck zu machen, die Bausperre schon nach einem Jahr aufheben zu können, erachten wir als für den Prozess bedenklich, für das Ergebnis gefährlich und für PerchtoldsdorferInnen wenig dienlich. Wenn schon der Beschluss über die häufig diskutierte notwendige kostengünstigere Modernisierung der Orts-Homepage einen Anlauf von fast zwei Jahren brauchte, dann sollten wir bei einem ungleich wichtigeren und zukunftsweisenden Thema anerkennen, dass ein Jahr wahrscheinlich nicht genug ist und mit Bedacht vorgehen. Druck machen ist gut – solange daraus kein Trugschluss wird. Ein Arbeitskreis soll übrigens Mitte April starten.

 

Zum Thema Beatrixgasse: Wir haben es geschafft! Herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Schreiben und Einwendungen zu den geplanten Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes! Danke auch an jene Medien, die fair und ausführlich darüber berichtet haben! Danke auch an jene politischen Mitstreiter, die hier mit uns an einem Strang gezogen haben. Die Widmung des Grundstückes in der Beatrixgasse bleibt! Das Brunnenschutzgebiet wird evaluiert, das Bauprojekt durch die BH Mödling wasserrechtlich abgeklärt.Einigkeit macht stark!

 

Ihre Unterstützung war und ist mehr als notwendig: Denn lange Zeit scherte man sich einen feuchten Kehricht um die Anliegen der AnrainerInnen des geplanten Monsterprojektes in der Beatrixgasse (17 Wohnungen, 33 Stellplätze). Wie sonst ist es zu erklären, dass während die Änderungen zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan noch auflagen – also noch nicht beschlossen waren! – auf der Homepage des Immobilienentwicklers das Vorhaben bereits beworben wurde (siehe auch Screenshot am Ende des Berichtes): http://www.red-biz.at/index.php/de/projekte-entwicklung/aktuell

 

Wie früher schon berichtet, gefährdet gegenständliches Projekt unsere Trinkwasserversorgung. Die Gemeinde wollte mit dem Bauwerber einen „zivilrechtlichen Vertrag“ schließen, dh Änderungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ebendort sollten dem Bauwerber helfen, Kosten zu sparen. Statt Keller hätte es einen deutlich größeren und höheren Bauklotz geben sollen.

 

So sicher nicht! Gesetze und Vorschriften sollten für alle gleich gelten! Einzelfallbezogene Umwidmungen – wenn zB aus einer Wohnung wertsteigernd zwei gemacht werden (so geschehen diesmal in der Scholaugasse) – haben da keinen Platz! Im für jeden einsehbaren Flächenwidmungsplan (https://perchtoldsdorf.map2web.eu/) findet sich beim gegenständlichen Grundstück das Kürzel "BR". Das steht nicht für die jahreszeittypische Kälte, sondern markiert ein Brunnenschutzgebiet. Ich gehe davon aus, dass Immobilienentwickler berufsbedingt Pläne und die Legenden dazu mit Verstand zu lesen vermögen. Zudem hätte bei Abriss des Gebäudes nachdenklich stimmen können, dass dieses keinen Keller hatte.

 

Wie auch immer: Die Sache ist vorerst vom Tisch und dem Erwerber der Liegenschaft in der Beatrixgasse sei der alte Rechtssatz ins Stammbuch geschrieben: Augen auf, Kauf ist Kauf. Da braucht es keine Bemühung um eine faire (will hier heißen: ihm genehme, weil ihm kostensparende) Lösung. Der Zugang zu sauberem Wasser ist seit 28.07.2010 ein Menschenrecht. Es verbietet sich daher aus Gründen von Recht und Anstand, mit dieser Ressource zu dealen, zu spekulieren.

 

Ein derartiges Agieren an den BürgerInnen vorbei lässt für den geplanten Schul-Campus am Leonhardiberg(Neubau von Volks- und Sonderschule; Teile des Gymnasiums übersiedeln in die denkmalgeschützte Volksschule) das Schlimmste befürchten: Wie bekannt, droht durch die entgegen zahlreicher Stellungnahmen jetzt beschlossene Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes in dieser historisch interessanten Grünlandschaft die nächste Betonwüste: die Bebauungsdichte von 50% wird ersatzlos (!) gestrichen, eine Gebäudehöhe von bis zu 20 Metern ist möglich.

 

Interessant wird es, an wem die Kosten hängen bleiben: Für den Schulneubau und -sanierung war schon mal von satten 12 Millionen Euro die Rede – und wer das zahlt, das wird sicherlich noch eine spannende Diskussion zwischen Gemeinde und den unterschiedlichen zuständigen Schulbetreibern. Wir werden ein Auge darauf haben.

 

Übrigens: Bereits 2013 wurde für die Erweiterung der AHS eine Änderung der Bebauungsrichtlinien beschlossen.Wo ist da die Grundlagenforschung dazu? Raumkonzepte, Verkehrsgutachten und andere wichtige und bei Projekten in dieser Größe durchaus übliche Unterlagen gibt es offenbar nicht bzw. wurden die uns im Vorfeld der Abstimmung nicht präsentiert. Begründet wird der Neubau lediglich mit dem Hinweis, dass die Schülerzahlen in der Volksschule Roseggergasse gestiegen seien: seit 2004 bis 2017 um 13 Schüler (das ist ein Schüler pro Jahr) – allerdings fiel die Anzahl von 2005 bis 2017 um 15 Kinder!

 

Die herrschende Großpartei sei einmal mehr aufgefordert, die übernommene Verantwortung auch im Bereich Ortsentwicklung ernst zu nehmen und transparent zu leben. Es geht um unser Perchtoldsdorf - und um saubere Politik!

 

Zu den weiteren Punkten der Tagesordnung (Auszug):

Dem Rechnungsabschluss 2017 der Marktgemeinde Perchtoldsdorf sowie dem Rechnungsabschluss 2016 der Perchtoldsdorfer Betriebs-GmbH haben wir ua deswegen eine Zustimmung verweigert, weil das als Erfolg präsentierte Ergebnis einer „schwarzen Null“ nur durch den Verkauf gemeindeeigener Wohnungen zustande gebracht werden konnte – oder deftiger formuliert: durch den Verkauf unseres Tafelsilbers.

 

Zur Kenntnis genommen wurde der Abschlussbericht von Transparency International zum Projekt „Transparente Gemeinde“. Wir halten fest: Die gute Platzierung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Perchtoldsdorf halbtransparent ist, jetzt haben wir es schriftlich: 53 von 100 möglichen Punkten.

 

Wir meinen: Transparenz ist ein Ergebnis, die Tools dazu sind zeitgerechte Information und offene Kommunikation, getragen von einer Haltung, die sich dem anderen, den BürgerInnen zuwendet, deren Bedürfnisse und Interessen wahrnimmt, um gemeinsam eine Zukunft zu gestalten, frei von Standesdünkel, Gesellschaftsstatus, Parteizugehörigkeit. Lasst uns daran arbeiten! Jetzt!

 

Die notwendige Sanierung der Bahnbrücke kommt endlich – und ist (oh Wunder) teurer. Geplant waren (im zweiten Anlauf) Kosten von einer Million Euro; nun muss die Gemeinde auf Verlangen der ÖBB € 300.000,-- drauf legen.

 

Sanierungs- und Raumnutzungskonzept Jugendzentrum Hyrtlhaus: Grundsätzlich begrüßen wir die Idee eines Jugendtreffs. Auch richtig ist, dass die Räumlichkeiten des Hyrtlhauses einer Sanierung dringend bedürfen. Aber wie hier vorgegangen wird, lässt erkennen, warum wir nur knapp über 50 Punkte in der Transparenzwertung (siehe oben) erreicht haben: Vorgelegt wurde lediglich eine mehrseitige Powerpoint-Präsentation, die wohl eher als Marketing denn als Projektunterlage durchgehen kann. Eine valide Kostenschätzung aber fehlt; lediglich ein Rahmen von € 250.000,-- wird grob skizziert. Kosten für die Betreibung des angedachten Kaffeehauses, für die Betreuung der Jugendlichen finden sich ebenfalls nicht. Die im Antrag zitierte Jugendstudie wurde nicht beigelegt. Keine Spur von einem Businessplan, gewerberechtlichen Abklärungen. Die Miete soll bei € 10,-- pro Quadratmeter liegen. Wir hoffen, der Gemeinderat bekommt die Endversion des Mietvertrages zu sehen. Von einem Konzept ist das Papierl somit meilenweit entfernt und als Entscheidungsgrundlage daher völlig untauglich. Bereits dieses Vorprojekt kostet uns knapp € 10.000,--; wer das bestellt hat, bleibt unklar. Die „künstlerische Oberleitung“ schlug sich mit € 4.500,-- zu Buche. Wenig beruhigt uns auch die Tatsache, dass es keine Begleitung durch den Prüfungsausschuss gibt.

 

Übrigens: Da der Betreiber von Kaffeehaus und Jugendzentrum somit der Nutznießer der Renovierung offenbar keinen Beitrag leisten muss, stellt sich die Frage, wie man die oben erwähnten € 250.000,-- aufstellen will. Dafür hat man schon eine praktische Lösung parat: es werden weitere Gemeindewohnungen verkauft.

 

Mein persönliches Highlight in dieser Angelegenheit sind zwei Folien. Das Deckblatt zeigt, dass hier „architekturundheilung“ am Werk ist (aha …); auf einer weiteren Folie wird die Errungenschaft eines Fensters abgefeiert, denn so kann man von innen auf die Burg sehen, zeitgleich aber von außen in das Cafe blicken (siehe Screenshots am Ende des Berichtes). Und noch etwas Interessantes: erwähnte Website wird von einer - so die gewahlte Eigenbezeichnung - "Wohlfühlarchitektin" betrieben. Ganz bewusst fällt mir hier nicht der Presseartikel von vor einer Woche ein.

 

Dem Autor dieser Zeilen kommt es vor, dass es hierorts mitunter ausreicht, einen Wunsch zu deponieren. Irgendwie wird dann schon noch ein sinnvolles Projekt daraus werden. Und am Ende wird schon irgendwer zahlen. Bloß: Aus Sorglosigkeit und Ahnungslosigkeit wird kein Konzept, sondern ein teurer Spaß, den die PerchtoldsdorferInnen bezahlen dürfen. Zum besseren Verständnis: Man jagt ja auch nicht eine Kuh durch das Dorf, bewirft sie mit Eier und Mehl in der Hoffnung, dass irgendwann ein Schnitzel aus ihr wird! Transparenz sieht anders aus!

 

Wir werden jedenfalls ein Auge auf die Art und Weise der Angebotseinholung und Auftragsvergabe haben und hegen die Hoffnung, dass sich nicht unerwartet Hohlräume anfinden (so wie beim Gemeindeamt geschehen) und die Kosten explodieren.

 

Ein Grundsatzbeschluss zum Projekt Betreutes Wohnen wurde gefasst: Dem Antrag mangelte es allerdings an wesentlichen Informationen, dem Fahrplan (so steht es im Antrag) fehlen somit nicht unwesentlich die Stationen. Auch sieht der Ablaufplan zuerst die Ausarbeitung des Baurechtsvertrages und den Beschluss durch den Gemeinderat, dann erst die Klärung der Anforderungen und der Machbarkeit durch Vertreter der Marktgemeinde vor.

 

Wir halten fest: Eine Bedarfserhebung ist ein Ausgangspunkt, vermag einem Wunsch eine Basis zu geben, einer Idee eine Richtung. Ein Konzept, geschweige denn ein Projekt wird daraus aber noch nicht. Schon im Vorfeld haben wir daher angeregt, den Standort samt Verkehrssituation und Nahversorgung einer unabhängigen Evaluierung zu unterziehen, die Umsetzbarkeit der Einbeziehung des denkmalgeschützten historischen Bahnhofs in der Feldgasse zu überprüfen und einer ersten Kostenabschätzung zuzuführen, die AnrainerInnen über Aufgaben und Leistungen von „Betreutem Wohnen“ sowie über den Fortgang laufend zu informieren.

Zugesagt wurde, dass die Bonität der Genossenschaften geprüft und die Mitglieder des Sozialausschusses sowie die Fraktionsobleute laufend unterrichtet werden sollen. Wir werden uns die Verträge ansehen, die Vergabe beobachten!

 

Nach fast zwei Jahren ist es so weit: die Gemeinde-Website wird neu – also neu vergeben. Bis sie dann tatsächlich auf neu ist, wird das wohl noch etwas dauern.

 

Aufhebung der Gemeindeverordnung über das Verwahren von Hunden auf der Perchtoldsdorfer Heide: Im Vorfeld gab es eine wie auf sozialen Medien üblich angeregte Diskussion darüber, ob diese Aufhebung durch das Amt der NÖ Landesregierung zurecht erfolgte, ob das Hundehaltegesetz auch die Heide schützt. Für uns gibt es hier ein klares Nein. Wie aus § 8 des HundehalteG zu entnehmen ist, gehören Wald, Felder und somit die Heide nicht zu den im Gesetz genannten „öffentlichen Orten im Ortsbereich“ (siehe Definition ebendort), daher regeln andere Rechtsmaterien (zB das NÖ Jagdgesetz) und Bestimmungen (wie etwa bei Nationalparks und Naturschutzgebieten durchaus auch auf Gemeindeebene üblich und erlassen) diese Fälle. Die Heide als Naturschutzgebiet ist daher unserem Verständnis nach Gemeindesache und darf die Gemeinde das Thema Hund daher durchaus einer eigenen Regelung zuführen.

 

Dieser Antrag sowie der Antrag der Grünen auf Erlassung eines Drohnen-Flugverbotes auf der Heide wurden in den sachlich zuständigen Ausschuss verwiesen.

 

Wir bleiben für Sie dran!

 

Für Anregungen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie uns gewogen, bleiben Sie kritisch, nachdenklich, offen, informiert. Gemeinsam für ein liebens- und lebenswertes Perchtoldsdorf!