Wienergasse 42 - Monsterbau ersetzt Lohnstein-Villa

Update Dezember 2017, Jänner 2018:

Große Bestürzung herrscht in der Bevölkerung nach dem Abbruch der schönen "Lohnstein Villa" in der Wienergasse 42, welche leider nicht denkmalgeschützt war.  Auch der alte Baumbestand auf dem über 2.800 m2 großen Anwesen wurde ausradiert ohne nachvollziehbaren Grund - künftige Bewohner hätten sich über die schönen Bäume wohl gefreut.

 

Wie schön das Anwesen "Mon Repos" mal war, sieht man noch hier auf Google. Die erschütternden Bilder der "Abrissparty", kann man auf Facebook im "Archiv Perchtoldsdorf" einsehen.

Der vordere Teil des Grundstücks an der Wienergasse (knapp 1.400 m2, bei 60% Verbauungsdichte könnten hier 20 Wohnungen hingeklotzt werden) fällt unter die Bebauungsvorschriften von 2016, 8. Änderung. Hier heißt es im Abschnitt II über das "erhaltungswürdige Altortgebiet" in § 4 betreffend die "harmonische Gestaltung der Bauwerke" wie folgt:


1.) Baudetails, Stilelemente, Materialien dürfen nicht auffällig von jenen der Bauwerke im Bezugsbereichabweichen
(siehe § 56 Abs 2 NÖ Bauordnung)

2.) Straßenseitig darf das Gebäude maximal 2 Meter höher sein als das jeweils angrenzende Gebäude

3.) Innenhöfe dürfen nicht wesentlich verändert werden

 

Wir werden sehr genau darauf achten, dass es nicht so passiert, wie in der Wienergasse 70 (ehemalige Pizzeria Celentano), wo diese Vorschriften ignoriert wurden: Der Innenhof ist verschwunden, von Harmonie kann angesichts des vieleckigen Betonklotzes keine Rede sein, das Bauwerk weicht deutlich von Bauwerken im Bezugsbereich ab (siehe die Bilder weiter unten beim Artikel über die geplanten einzelfallbezogenen Änderungen des Bebauungsplanes).

Leider machten die Anrainer damals aus unbegründeter Angst, uU geklagt zu werden, keine Einwendungen.

 

Das große Glück beim Wienergasse 42 Projekt ist, dass die Gemeinde ein Servitut besitzt, und zwar einen Bach, der das Grundstück teilt. Unser Bürgermeister Martin Schuster war damals durchaus bereit, auf dieses Servitut zu verzichten – und so hätte deutlich mehr gebaut, ja sogar eine Tiefgarage über beide Grundstücksteile hinweg errichtet werden können. Es ist unserem Liegenschaftsreferenten Anton Plessl zu verdanken, dass das nicht passiert ist. Das Servitut bleibt aufrecht, der hintere Teil kann nicht aufgeschlossen und zubetoniert werden.

 

Wir werden das Projekt weiter beobachten!


Wienergasse verkommt zu little Manhattan

Update Dezember 2017:

Die diskussionswürdige Änderung des Bebauungsplanes wurde erfreulicherweise von der Tagesordnung genommen (wir haben im Vorfeld massiv darüber kritisch berichtet - dies fand auch in den Medien seinen Niederschlag). Es ist schließlich nicht Aufgabe des Bürgermeisters durch Umwidmungen Einzelinteressen zu befriedigen. Einmal mehr zeigt sich, dass angestoßene Diskussionen im Vorfeld (auch wenn von einer Kleinstpartei initiiert), in weiterer Folge parteiübergreifend geführt durchaus ein Nach- und hoffentlich auch ein Umdenken bei der herrschenden Großpartei bewirken kann.

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Update November 2017:

Bis zum 17.11.2017 hat noch jede und jeder die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geplanten, einzelfallbezogenen (!), (wieder) nachteiligen Änderungen für unser Perchtoldsdorf abzugeben. Diese Änderungen (etwa die Abschaffung der Bebauungsgrenzen) sind insofern unverständlich, als BGM Martin Schuster in der NÖN vom 17.10.2017 erklärte, worauf er stolz sei: "Die Erstellung des Ortsbildes und die Festlegung der Bebauungsgrenzen."

 

Und noch etwas: Schaut man sich die vorgeschlagenen Änderungen an, so kommt man zu dem Schluss, dass hier nicht Notwendigkeiten aus Wirtschaftlichkeit und Stadtentwicklung der Grund sind, sondern offenbar Einzelinteressen befriedigt werden sollen:

  • So soll für ein einziges Grundstück die Beschränkung auf Errichtung von nur zwei Wohnungen aufgehoben werden.
  • Für einen anderen Grundstückseigentümer soll die vorgeschriebene Baufluchtlinie von Ost-West auf Nord-Süd abgeändert werden.
  • Für die Hofer-Filiale in der Brunnergasse soll die Bebauungsdichte von 25 % auf 35 % erhöht werden. Vor einigen Jahren wurde dort die Dichte von 60 % auf 25 % verringert.
  • In der Wienergasse soll für drei nebeneinanderliegende Grundstücke (Umfeld ehemalige Pizzeria Celentano) die Errichtung eines ersten Stockes und eines Dachausbaus ermöglicht werden. Nach Umwidmung könnten dort 60 Wohnungen auf drei Ebenen errichtet werden. Das lässt zwar die Kassa der Eigentümer klingeln, doch es schreibt die Zerstörung des Dorfcharakters fort. "Prachbauten" wie am Platz der ehemaligen Pizzeria Celentano lassen die Wienergasse zu Klein-Manhatten verkommen!

Das politische Hüllwort für diesen Wahnsinn nennt sich "sinnvolle Innenverdichtung" (ein Unwort wie Gewinnwarnung).

 

Das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz (NÖ-ROG) normiert in § 34 Abs 1 klar die Voraussetzungen für eine Änderung des Bebauungsplanes. Demnach darf der Bebauungsplan nur abgeändert oder durch einen neuen ersetzt werden

1. wegen wesentlicher Änderungen der Planungsgrundlagen in Folge struktureller Entwicklung oder

2. zur Abwehr schwerwiegender wirtschaftlicher Nachteile für die in der Gemeinde verkörperte Gemeinschaft oder

3. wenn sich eine Festlegung als gesetzwidrig herausstellt oder

4. wenn die gesetzlichen Bestimmungen über den Regelungsinhalt geändert wurden.

 

Nichts von alledem trifft hier zu! Offenbar sind eben nicht alle vor dem Gesetz gleich (entgenen Art 7 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz). Wenn schon Ausnahmen - dann bitte für alle; sicherlich haben da noch mehr BürgerInnen so ihre Wünsche.

 

Wienergasse heute (links) - nach der angedachten Abänderung sind drei weitere dieser "Paläste" (rechts) möglich:

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Wienergasse 102a - Farce um Spielplatz am Dach

Update Dezember 2017:

Hartnäckigkeit zahlt sich einmal mehr aus: Die seit Monaten geforderte, gesetzlich vorgeschriebene Bautafel wurde endlich angebracht. Ein Anfangserfolg. Endlich ist auch für alle zu sehen, wie der Bau aussehen soll ... Wir bleiben dran.


Update November / Dezember 2017:

Wiederholt rügen die AnrainerInnen Schäden an Fahrbahn und Gebäuden, wiederholt wird die Einhaltung von verwaltungsrechtlichen Vorschriften eingemahnt (zB Veröffentlichung des Bauführers durch Anbringung einer Bautafel) - und wiederholt bleiben all diese Schreiben ohne Folgen, ohne Antwort! Bitte aufwachen!

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Update Oktober 2017:

Es wird wieder weiter gebaut! Und es bleibt spannend!

 

Die frühere Baufirma hat sich bekanntlich zurückgezogen. Der Bauträger soll "falsche", also nicht die bewilligten Baupläne übergeben haben. Zudem wäre die Bodenkontamination (Altlasten von der Tankstelle) nicht bekannt gewesen. Auch liege keine gültige Wasserrechtsbewilligung vor (die alte ist abgelaufen, eine neue kann nur nach Bericht über bisherige Aktivitäten erteilt werden). Die Spundwände wurden herausgezogen (warum?) und neuerlich eingerammt. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht die vor etwa zwei Jahren konsenslos errichtete Betonstützmauer entfernt werden muss, weil sonst die Ausmaße uU nicht mehr stimmen. Zudem:Wenn sich die Pflicht-Stellplätze nicht ausgehen, muss die Anzahl der Wohnungen verringert werden.

Festzuhalten ist: Wenn ein Projekt vom bewilligten Plan abweicht, muss um Änderung angesucht werden und eine neue Bauverhandlung stattfinden - in diesem Fall wohl unter Einbeziehung der AnrainerInnen.

 

Wir bleiben für Sie dran und werden weiter berichten.

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Update September / Oktober 2017:

In dem streitbehafteten Projekt ist keine Einigung in Sicht: Wiederholte Urgenzen der Nachbarn/Anrainergruppe werden nur unscharf beantwortet. Es hat ganz den Anschein, als würde nun Sturheit in Beton gegossen werden.

 

Amtsdeutsch liest sich das dann so: Die Gemeinde geht von einer aufrechten Baubewilligung aus, Detailangaben zur ausführenden Baufirma sind der Gemeinde aber nicht bekannt; eine Sicherstellung für bereits beschädigtes öffentliches Gut existiere, eine Wiederherstellungsverpflichtung bestehe naturgemäß; entstehende Schäden an Nachbargrundstücken fallen in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

 

Wer ist die Gemeinde? Das sind doch Sie und Sie und ich! Und wir alle müssen es hinnehmen, dass der Gemeinde, also uns (!) keine Detailangaben zur ausführenden Baufirma bekannt sind respektive nachgereicht werden? Dass es keine Aufklärung betreffend Standsicherheit und vor allem hinsichtlich möglicher Bodenkontamination gibt (im Zuge der Tankstellenauflassung 2006 wurde eine Verschmutzungstiefe von sieben Metern festgestellt)? Gibt es eine Grundwasserarbeiten-Bewilligung? Einen Abschlussbericht über die Mineralölrestkontamination aus 2014?

 

Bewilligung zur Aufstellung eines Kranes, Richtigkeit der Baustellenabschrankung, Verkehrsmaßnahmen, Auflagen für Abbrucharbeiten bzw. für das Rammen der Stahlspundwände sind weitere Streitthemen. Der wahre Aufreger hier ist: Die Behörden hätte es in der Hand gehabt, den Spielplatz am Dach zu verhindern.

 

Natürlich kann man sich hinter Gesetzen verstecken, aber man darf auch Vernunft anwenden, man darf AnrainerInnen umfassend, zeitgerecht und verständlich informieren, man darf Punkte für den Transparenz-Orden erwerben.

 

Vergessen wir nicht, dass Gesetze von Menschen gemacht werden - und kein Mensch ist fehlerfrei. Oder wie Goethe es treffend formulierte: Alle Gesetze sind Versuche, sich den Absichten der moralischen Weltordnung im Welt- und Lebenslaufe zu nähern. Wenn Gesetze Versuche sind, so lasst uns nicht deren Kaninchen sein! Treffend dazu Tacitus in seinen Annalen 3, 25: Utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur.

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Update Juli 2017:
18 Wohnungen in 4 Geschoßen plus Spielplatz am Dach (sic!) in 13m Höhe sind in der Wienergasse 102a geplant - und das alles geht durch! Trotz Anrainer-Beschwerden und Mängelrüge seitens der BH-Mödling!

 

Fassungslos fragt man sich: Wie konnte das passieren?

 

Zur Vorgeschichte: Am 28.01.2014 erteilte der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz eine Baubewilligung.Eine Parteistellung der AnrainerInnen wurde verneint, „weil ihre Grundstücke mit dem Grundstück des geplanten Bauvorhabens keine gemeinsame Grenze haben und ihre Gebäude mindestens 10m vom geplanten Gebäude entfernt gelegen sind“. - Wir haben in der Bauordnung nachgelesen. Dort wird in klaren Worten festgehalten: Parteistellung haben jene „Eigentümer der Grundstücke, die an das Baugrundstück angrenzen oder von diesem durch dazwischenliegende Grundflächen mit einer Gesamtbreite bis zu 14m getrennt sind“ (§ 6 Abs 1 Z 3 NÖ Bauordnung)

 

Wie konnte es zu einer derartigen (vier Meter großen) Diskrepanz zwischen sachverständiger Auskunft und gesetzlicher Regelung kommen? Nachfragen blieben unbeantwortet und Konsequenzen aus. Die Vorsitzende der Bürgerliste, Frau Gabiele Wladyka klärte die Betroffenen über ihre Rechte auf und sorgte dafür, dass den AnrainerInnen schließlich Parteistellung zuerkannt, das Bauverfahren neu aufgerollt und eineaufsichtsbehördliche Überprüfung durch die BH-Mödling durchgeführt wurde.

 

Ergebnis: Die Bautätigkeit musste gestoppt werden.

 

Der Leiter des Gebietsbauamtes, DI Kuderer stellte ua fest, dass von 35 Stellplätzen nur 29 den Vorschriften entsprechen, die anderen sind zu schmal und „auch ist nicht bestätigt, dass ein völlig unabhängiges Ein- und Ausfahren der Parkplatzbenützer gewährleistet ist“.

 

Und einmal mehr fragt man sich: Hat die Baubehörde da etwas übersehen?

 

Zudem hätte der Lift-Stiegenhausvorbau nicht bewilligt werden dürfen, da der Lichteinfall auf die Hauptfenster der Anrainer nicht gewahrt wird. Dazu gibt es sogar eine eindeutige Rechtsauskunft des Landes - allerdings widersprüchliche VwGH-Erkenntnisse, die dann herangezogen wurden, um diesen Umstand zu rechtfertigen. Weitere Mängel (zB die Nichtbefahrbarkeit (!) von drei Stellplätzen, Gebäudehöhe, zu steile Rampe usw.) wurden erst gar nicht überprüft, da es sich um keine Anrainerrechte handle.

 

Aber: Da die Baubewilligung schon rechtskräftig war, kam man zur fast schon zynisch zu nennenden Feststellung: „Daher war das öffentliche Interesse an der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, also der Rechtsrichtigkeit, nicht sehr hoch anzusetzen.“ Der Bau kommt also doch.

 

Mit anderen Worten: Wer sich nicht um sein Recht kümmert, der muss mit Unrecht leben! Nochmal anders formuliert, weil BürgerInnen auf eine ihnen von kompetenter Seite gegebene Auskunft vertraut haben, haben sie auf die Richtigkeit der Rechtsanwendung verzichtet.

 

Wir haben hier einen klassischen Teufelskreis: Eine Behörde irrt sich (was natürlich jedem einmal passieren kann), die von der Entscheidung Betroffenen wehren sich mangels Rechtskenntnis nicht (bzw. hier eben zu spät) – und die Zeit heilt nicht nur alle Wunden, sondern auch Sünden in einer erteilten Bewilligung. Und wieder triumphieren die Interessen der Bauwirtschaft über Anliegen und Rechte der BürgerInnen!

 

Wie können wir aus diesem Teufelskreis ausbrechen, Missstände in diesem Bereich endgültig beenden, AnrainerInnen in ihren Rechten stärken?

 

Es braucht neben zeitgerechter und korrekter Information an die Betroffenen dringend eine Kontrollinstanz, um Irrtümer ausschließen zu können. Aber diese Einrichtung gibt es nicht bzw. nicht mehr; früher war es durchaus so, dass man jedes Bauansuchen im Bauausschuss besprechen konnte. Dadurch wurde manches rechtzeitig und zum Wohle von Anrainern aber auch von Bauwerbern korrigiert. 1996 wurde die verpflichtende Bauverhandlung abgeschafft - die Kontrollmöglichkeit beerdigt.

 

Die Perchtoldsdorfer Bürgerliste hat wiederholt die Gründung eines fraktionsübergreifenden Baubeirates gefordert – aber leider vergebens. Keine Information, keine Kontrolle – so geht das nicht!

 

Wenn Perchtoldsdorf tatsächlich eine transparente Gemeinde sein will, dann braucht es auch in diesem sensiblen Bereich ernsthafte Bemühungen um deutlich mehr Transparenz. Da könnten wir noch ein paar Punkte gut machen! Also, lieber Herr Bürgermeister, packen wir es an!

 

Ein paar Überlegungen zu diesem Thema, aber auch allgemein zu unserem Selbstverständnis als Perchtoldsdorfer Bürgerliste:

 

Man kann natürlich sagen, dass die Sache hier schlichtweg dumm gelaufen sei, man sich sein Urteil eben nicht aussuchen, sondern mit ihm nur leben kann. Man kann aber auch die Auffassung vertreten, dass man es sich damit zu einfach macht, dass eine Spruchpraxis bloß weil sie da ist, nicht unkommentiert bleiben kann.

 

Ein Beispiel gefällig? Entscheidung des Landesverwaltungsgericht NÖ, 23.07.2015: „Der Nachbar hat aufgrund seiner beschränkten Mitsprachemöglichkeit also ganz allgemein keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Bauvorhaben sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entspricht.“ (Hervorhebung von uns.)

 

Normen und Judikatur sind zu respektieren; sie aber als entschuldigendes Feigenblatt für die Benachteiligung von BürgerInnen zu verwenden ist eine (man ist fast versucht zu sagen: feige) Ausrede, deren verheerende Auswirkungen wir aus der Geschichte sattsam kennen.

 

Zynisch zugespitzt: Auch Nordkorea hat Gerichte.

 

Die Gesellschaft und ihre Bedürfnisse entwickeln sich weiter (durchaus länderspezifisch stark unterschiedlich); Gesetze und deren Auslegung sollten dies auch tun. Rechtsirrtümer sind keine Fiktion, sondern traurige Tatsache.

 

Wenn das Individuum nicht mehr zählt, zahlt die Gemeinschaft drauf. Und dann werden wir uns eines Tages tatsächlich wundern, was alles geht.

 

Oft wirft man uns – besonders im Bereich des Bauwesens – vor, wir wollen verhindern.

 

Und es stimmt. Denn ja, wir wollen verhindern, dass Information so verteilt wird, dass unsere MitbürgerInnen im Vertrauen auf Politik und Sachverstand in ihren Anliegen, in ihren Rechten enttäuscht werden.

 

Mitunter sagt man uns nach, wir seien einfach gerne dagegen.

 

Und auch hier ein klares Ja: Wir sind gerne dagegen, dass unsere MitbürgerInnen im Unklaren gelassen oder gar übervorteilt werden, bloß weil jemand es kann. Und einfach ist es nicht, gegen Ignoranz, Übermacht und Lobbyinteressen dagegenzuhalten. Aber es ist die Sache und vor allem sind es uns unsere MitbürgerInnen wert!

 

Bleiben Sie uns gewogen, bleiben Sie kritisch, nachdenklich, offen, informiert. Gemeinsam für ein transparentes Perchtoldsdorf!

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Update August 2016:

Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, wurde das Projekt nun doch bewilligt - mit anderen Worten: der Spielplatz in 13 Meter Höhe kommt aller Voraussicht nach doch. Diese Entscheidung ist ärgerlich und unverständlich.

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Update Nr.2 November 2015:

In der erwähnten Verhandlung hat der Gemeindevorstand die Baubewilligung aufgehoben! Bürgerlisten-Chefin Frau Gabriele Wladyka erfreut: "Endlich werden meine Einwendungen, die ich als Anrainervertreterin eingebracht habe, ernst genommen und vollinhaltlich bestätigt." Der geplante Vorbau mit Lift und Stiegenhaus (14 m hoch) wurde als unzulässig befunden, weil der freie Lichteinfall unter 45 Grad auf die Anrainerfenster nicht gewahrt ist.

 

Der Bauwerber hat jetzt die Möglichkeit, Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof einzubringen; Frau Wladyka hofft, dass dieser die abschlägige Entscheidung bestätigt.

 

Eigentlich müssten nun alle nach der alten Bauordnung anhängigen Bauverfahren in diesem Sinne behandelt werden, denn in der seit 01.02.2015 gelten neuen Bauordnung wurden die Bestimmungen zum Lichteinfall abgeändert.

 

Vorerst gibt es also keinen Kinderspielplatz am Dach!

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Update Nr.1 November 2015:

Vor fast eineinhalb Jahren konnte das Projekt gestoppt werden, weil den Anrainern eine Parteienstellung verwehrt wurde. Die Baubehörde verlor in der Folge vor dem Verwaltungsgerichtshof und wurde angewiesen, dem Bauwerber einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Dazu kam es aber nicht, da der Bauwerber seine Projektänderung zurückzog. Jetzt, am 25.11.2015 soll im Gemeindevorstand über das ursprüngliche (!) Projekt verhandelt werden.

 

Muss man allen Ernstes über einen Spielplatz am Dach lange verhandeln?

 

Laut Bürgerlisten-Chefin Frau Gabriele Wladyka ist dieses Projekt keineswegs entscheidungsreif. Sie ortet hier Planungsmängel (ua bei der Gebäudehöhe) und meint, dass das Projekt abzuweisen sei, so der Bauwerber einem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachkomme. Weiters zitiert sie aus aus dem Bescheid vom 09.09.2014: "Der Parkplatz 18 ist aufgrund seiner Lage (...) nicht nutzbar. Die Parkplätze 7 und 14 sind aufgrund des geplanten Palettensystems nicht nutzbar."

 

Über den Ausgang der Verhandlung werden wir berichten.

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Update Sommer 2015:

Wie in Erfahrung gebracht werden konnte, liegt das Projekt Wienergasse 102a wieder am Tisch: Nachdem der Aufhebungsbescheid des Gemeindevorstandes vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, geht es nun in der 2. Instanz, Gemeindevorstand, weiter. Der Bauwerber hat die Änderungen zurückgezogen, und es wurde wieder das ursprüngliche Projekt verhandelt: 18 Wohnungen, vier Geschoße, Spielplatz am Dach usw.

Bürgerlisten-Chefin Frau Gabriele Wladyka beanstandet aber, dass es gar keine Bauverhandlung hätte geben dürfen, denn bevor eine stattfindet, habe die Behörde zu prüfen, ob die Gesetze eingehalten werden. Hier seien aber gravierende Mängel vorhanden! So hat die BH in einer aufsichtsbehördlichen Prüfung festgestellt, dass von 35 Pflichtstellplätzen nur 29 den Vorschriften entsprechen, davon drei gar nicht befahrbar sind! Weiters seien die Rampen zu steil, die Höhe teilweise falsch berechnet, der Lichteinfall auf die Anrainerfenster nicht gewährleistet, der Spielplatz am Dach ein gewaltiges Sicherheitsrisiko, die Verkehrssituation nicht geklärt usw.

Nach Ansicht von Frau Wladyka wäre es Pflicht der Baubehörde, dem Bauwerber einen Verbesserungsauftrag zu erteilen (so sei auch die Aussage des Verwaltungsgerichtshofes gewesen). Wenn der Bauwerber in der gestellten Frist (zB 8 Wochen), es nicht schafft, die Mängel zu beheben, müsste das Bauvorhaben abgewiesen werden.

 

Detail am Rande: SP-Klubobmann Anton Plessl bedauert bereits seine Zustimmung zu diesem Projekt.


Wienergasse 50 - höllische Zuständ'

Update 2016:

Wir haben Himmel und Hölle bewegt - leider wurde unseren Argumenten nicht stattgegeben, wurden die Anliegen von Anrainern (wieder einmal) nicht erhört.

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Update Mai 2015:

Die WG 50 Liegenschaftsverwertung GmbH - das sind DI Hannes Toifel nebst Gattin, Ing. Maximilian Höller sowie Dr. Heinrich Schuster, der Vater unseres BGM - errichtet an angegebener Adresse auf 770 m2 sechs Wohneinheiten - ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten, ein Doppelhaus im Garten!

 

Wollte der BGM nicht die Bebauung im Ortszentrum einschränken?

 

Die Anrainer befürchten, dass das Wasser der Niederschläge ihre Keller überfluten wird, da die Tiefgarage fast den gesamten Untergrund versiegelt. "Trockenheit" aber ist ein Anrainerrecht und ist vor dem Bau abzuklären, so Bürgerlisten-Chefin Gabriele Wladyka. Zudem erfolge die Entlüftung der Tiefgarage an der Grenze eines Grundstückes, dessen Besitzerin Asthmatikerin sei. Weiters monierten Anrainer den Feuerschutz in der Tiefgarage sowie die Gebäudehöhe.


Wienergasse 70 - Betonblock statt Pizza (Celentano)

Update August 2016:

Im Gegensatz zum Einreichplan wird es hier offenbar keinen Spielplatz geben.

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Update März 2015:

In einem ausführlichen Schreiben an BGM Martin Schuster als Baubehörde 1. Instanz führt die Obfrau der Bürgerliste zahlreiche Bedenken gegen das Bauprojekt an der Adresse der ehemaligen Pizzeria Celentano (Wienergasse 70) an und fordert den Bürgermeister auf, das Bauansuchen abzuweisen.

  

Durch ein überdimensioniertes Großprojekt würde das Gesamtensemble des historischen Altortes nachhaltig zerstört, warnt Wladyka. "Das Projekt wurde bereits am 23.4.2014 eingereicht, war aber nicht bewilligungsfähig. Trotzdem wurden zwei Verbesserungsaufträge erteilt und eine Fristerstreckung gewährt, obwohl die Baubehörde verpflichtet gewesen wäre, das Projekt abzuweisen, nachdem der erste Verbesserungsauftrag nicht erfüllt wurde. Umso mehr, als dieses Projekt den Intentionen des Gemeinderates, großvolumigen Wohnbau einzuschränken, gröblichst entgegensteht und daher am 26.6.2014 und am 10.12.2014 zwei Bausperren beschlossen wurden. Vorliegendes Projekt ist daher als Neueinreichung datiert mit 16. Dezember 2014 zu betrachten und hat die Zielsetzungen der beiden Bausperren einzuhalten", schreibt GR Wladyka an BGM Schuster.


Wienergasse 112 - Streit um Traufenhöhe

Update Juli 2015:

Unten stehende, von Frau Wladyka angefertigte Skizze soll zum besseren Verständnis der Fragestellung dienen: Die schraffierte Fläche zeigt eine Giebelfront, wie sie bisher bewilligungsfähig war, da es in der alten Bauordnung keine konkrete Definition des Begriffes "Giebelfront" gab. Eine Giebelfront durfte die zulässige Gebäudehöhe um bis zu drei Meter überschreiten.

 

Die neue Bauordnung sieht nun vor, dass über eine derartige Giebelfront eine sogenannte "Umhüllende" eines zulässigen Satteldaches gelegt werden muss. Zulässig bedeutet hier, dass diese Umhüllende die Gebäudehöhe um maximal drei Meter überschreiten darf, dh ist die derart ermittelte Umhüllende größer, dann liegt die Gebäudefront nicht mehr im zulässigen Bereich.

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Update März, Arpil 2015:

Einmal mehr wurde Bürgerlisten-Chefin Gabriele Wladyka von besorgten Anrainern auf ein Bauprojekt aufmerksam gemacht. Das an angegebener Adresse befindliche Haus weicht ihrer Ansicht nach mit einer Traufenhöhe von 9,24 m deutlich vom Bebauungsplan mit Bauklasse II ab, wonach eine Traufenhöhe von lediglich 8 m vorgesehen ist - dennoch soll dort ein Dachaufbau (Lichteinfall auf Anrainer der Schweglergasse gewahrt?) sowie ein Zubau im Garten erfolgen. Durch die Erhöhung der Anzahl an Wohnungen wird in der Folge auch die Frage der notwendigen Errichtung zusätzlicher Stellplätze interessant.

 

DI Rauscher sieht das anders. Gegenüber Frau Wladyka erklärte er, dass Dachaufbauten für die Gebäudehöhe nicht relevant seien, sich daher am bewilligten Bestand nichts ändere. Man darf gespannt sein, wie die Sache ausgeht. Und alle hoffen auf die von BGM Martin Schuster in Bauangelegenheiten angekündigte Transparenz.

 

Übrigens: Sollte das Bauansuchen des bereits 2013 eingereichten Projektes abgewiesen werden, kann der Bauwerber natürlich neu einreichen - er muss sich dann aber an die neue Bauordnung halten und kann daher nur mehr knapp 60 % verbauen und muss auch die angedachte Gebäudehöhe reduzieren.

 

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